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Eine Allgemeine Frage zur Unterhaltszahlung

 
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Lameth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 18:20    Titel: Eine Allgemeine Frage zur Unterhaltszahlung Antworten mit Zitat

Ich bitte einmal um Rat in einer dingenden allgemeinen Sache:

Herr A will sich von Frau B scheiden lassen. Die Ehe besteht jetzt schon seit über 2 1/2

Jahren. Frau B hat kein einkommen. Ist Herr A auf irgendeine art und weise

Unterhaltspflichtig obwohl das Ehepaar kein Kind hat. Die Scheidung wird von seiner Seite

aus eingerreicht.

Ich weiß nicht ob ich irgendwas noch angeben muss. Wenn ja bitte sagt es mir. Ich

danke schon mal im vorraus für euern Rat. THX
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Lameth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 18:51    Titel: Zusatz Antworten mit Zitat

Frau B hat im jungen alter von 19 Jahren nach ihren schulabschluss geheiratet. Hat wegen

der Ehe und weil sie in der Firma ihres Mannes arbeiten konnte keine Ausbildung

angefangen und somit sich wegen der Ehe einiges verbaut.
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Melly
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Herr A muss erstmal Trennungsunterhalt zahlen, da wird er bis zur Scheidung nicht drum rum kommen.
Nach der Scheidung muss er solange Zahlen, bis Ex-Frau eine Arbeit gefunden hat und selbst für sich sorgen kann.
Hier was zum Nachlesen:
www.familienrecht-ratgeber.de

Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
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Ina_1963
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 256

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß, hat sie Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Frau B wird aber wohl aufgefordert werden innerhalb einer gewissen Zeit einen Ausbildungsplatz bzw. Arbeitsplatz zu suchen um sich dann, z.B. nach einer Ausbildung, selbst unterhalten zu können.

Gruß
Ina
_________________
Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
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Lameth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 19:46    Titel: THX Antworten mit Zitat

Danke schon mal euch beiden für die Informationen und für den Link, hat mir viel gebracht Smilie

Gruß
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Lameth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 20:15    Titel: Zusatz Antworten mit Zitat

Noch ein Zusatz

Hätte Frau B, wenn sie nach einer Ausbildungsstelle suchen würde oder aufbaukurse besuchen würde die es ihr ermöglichen sollen wieder ins Berufsleben zu kommen auch ein Anspruch auf Unterhalt. (Ausbildendenunterhalt => gilt das auch für Aufbaukurse oder sollte man unter solchen

Ab wann ist Trennungsunterhalt möglich???
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Trennungsunterhalt muss dann gezahlt werden, wenn Frau diesen nach Trennung verlangt. Das wird sie dann wohl über einen anwalt machen. Ab Zeitpunkt des anwaltlichen Schreibens muss gezahlt werden. Dauert die Berechnung ne Ecke, auch rückwirkend, also kommt das Schreiben zur Aufforderung zu zahlenden TU im Dezember und die Berechnung ist im März abgeschlossen, muss Mann ab Dezember auch rückwirkend zahlen.

Der Mann kann auch zu Ausbildungsunterhalt herangezogen werden. Wenn Frau also Ausbildung macht und deutlich weniger in der Tasche hat als Ex-Mann wird gerechnet und der Mann muss soviel zahlen, dass jeder gleich viel in der Tasche hat.
Aber bei dem Link wird das ja gut aufgeführt, wie gerechnet wird etc.
Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
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Rosina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

die frau könnte unterhalt wegen ausbildung verlangen. schau mal in BGB 1575
_________________
Die Wahrheit ist ein scharfes Schwert
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Lameth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 22:16    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Ich wollte mich nochmals nur bedanken eure informationen sind eine Große Hilfe!!!!!!
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