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Verlust des Prüfungsanspruchs wg. falscher Klausuranmeldung?

 
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Urgaburga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 19:10    Titel: Verlust des Prüfungsanspruchs wg. falscher Klausuranmeldung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Der theoretische, natürlich frei erfundene Fall:

Student A studiert BWL an der Uni K und ist im Hauptstudium, 10.Semester.
Er hat am Samstag völlig unerwartet ein Einschreiben von seinem Prüfungsamt bekommen in dem ihm mitgeteilt wird, dass sein Prüfungsanspruch in seinem Studiengang an seiner Uni erloschen ist weil er eine Prüfung nicht in der Frist von 2 Jahren nach dem ersten Fehlversuch bestanden habe.
Student A hatte sich im Prüfungstermin 1/2004 für eine Klausur AVWL2 angemeldet, wegen eines Praktikums dann aber nicht lernen können, hat nur seinen Namen auf die Klausur geschrieben und ist durchgefallen. Danach hat Student A ein weiteres Praktikum absolviert und dann ein Jahr im Ausland studiert (mit Beurlaubung seiner Uni, welche aber laut Rechtsbelehrung die Zweijahresfrist nicht hemmt), ist also erst zu diesem Semester wieder an seine Uni zurückgekehrt. Student A hat sich
auch für den nächsten Prüfungstermin für verschiedene Prüfungen angemeldet, aber nicht für AVWL2 da er die Prüfung und die dazugehörige Zweijahresfrist völlig vergessen hatte. Jetzt kam dieses Schreiben, ohne Vorwarnung, und natürlich nach Ablauf der Anmeldefrist für die Klausuren dieses Semesters.
Student A ist momentan echt verzweifelt, vielleicht kann ihm ja jemand da draussen weiterhelfen.
Das Prüfungsamt an seiner Uni ist leider als sehr streng bekannt, eine Ausnahme werden die für Student A wohl kaum machen. Könnte ihm evtl. die Härtefallregelung zur verpassten Frist bei der Klausuranmeldung helfen? Er hat die Wiederholungsfrist ja noch nicht verpasst, sich nur nicht fristgerecht für die entsprechende Klausur im Termin 1/2006 angemeldet. Ausserdem gilt ab nächstem Semesteran Uni K eine neue Prüfungsordnung in der es die Zweijahresfrist nicht mehr gibt.

Für Student A sind die Folgen ja genauso als wäre er dreimal durch diese Klausur gefallen, er darf also sein komplettes BWL-Studium an einer Uni vergessen. Natürlich hat er diese Frist verpennt, aber so ganz ohne Vorwarnung ist das schon extrem hart, oder?

Ist in diesem Fall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hilfreich? Ist eine Zwangsexmatrikulation und Studienverbot für gleiche und ähnliche Studiengänge für alle Unis in Deutschland nicht eine unverhältnismäßige Sanktion für eine vergessene Klausuranmeldung?

Bin gespannt auf eure Meinung zu diesem theoretischen Fall.

Danke!

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Gast






BeitragVerfasst am: 20.12.05, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Prüfungsordnung lesen und jemanden an der Hochschule fragen, der sich damit auskennt!

Die verfassten Studierenschaften in NRW bieten doch sicher gute Unterstützung in Prüfungs- und Rechtsangelegenheiten.
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