Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mich würde mal interesseieren, was man (genehmigungsfrei) alles aus einem Wald mitnehmen "darf". Das es nicht erlaubt ist, ganzr bäume rauszutragen ist sicherlich klar, andererseits darf man ja herumliegenses Geäst usw. als Brennholz mitnehmen, Schließlich gibts auch imemr die schönen geschichten wie Omi früher mit dem Handwagen in den Wald ging um Brennholz zu holen...usw...
Irgendwo dazwischen muß aber doch eine Grenze liegen, also was darf man noch mitnehmen, bzw. ab wo braucht man dann eine Genehmigung?
Mitnehmen darf man meines Wissens nach gar nichts.
Der Wald gehört irgendjemandem (privat, Stadt, Gemeinde, Land ...). Acuh das Altholz auf dem Boden oder herabgefallenen Äste gehören dem Besitzer.
Also muss man diesen vorher fragen ,ob man bei ihm Holz sammeln darf.
Der Einfachheit halber würde ich einfach mal beim Förster nachfragen.
Mich würde mal interesseieren, was man (genehmigungsfrei) alles aus einem Wald mitnehmen "darf". Das es nicht erlaubt ist, ganzr bäume rauszutragen ist sicherlich klar, andererseits darf man ja herumliegenses Geäst usw. als Brennholz mitnehmen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.