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Arbeitsrecht für Geschäftsführer bzw. Vorstände

 
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moeve3011
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.11.04, 10:24    Titel: Arbeitsrecht für Geschäftsführer bzw. Vorstände Antworten mit Zitat

Gibt es Rechtsschutzversicherungen oder spezielle Policen, die einen "Arbeits-Rechtsschutz" für GmbH Geschäftsführer oder Vorstände von AGs nicht ausschließen?

Verschiedene Versicherungen haben sich derart geäußert, dass - auch wenn der Vorstand bzw. Geschäftsführer nicht Gesellschafter ist und eigentlich als angestellter Manager gilt - eine Rechtsschutz-Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber nicht möglich ist.

Kann ich bei großen Firmen verstehen. Es gibt doch aber in der Zwischenzeit viele kleine und mittelständische GmbHs und AGs, bei denen die Geschäftsführer bzw. Vorstände ähnliche "Arbeitnehmer-Beziehungen" haben, wie leitende Angestellte in einem Konzern.

Würde mich über Feedback freuen.

Danke

Moeve3011
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Theo
Gast





BeitragVerfasst am: 10.11.04, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Dies ist richtig. Gesetzliche Vertreter juristischer Personen können bei
Auseinandersetzungen mit Ihrem "Arbeitgeber" NICHT auf die Schutzfunktion
des Arbeitsrechts über die Arbeitsgerichte vertrauen, sondern müssen sich
an die ordentlichen Gerichte wenden (LG, OLG, BGH).
Dies zieht höhere Kosten nach sich als ein "normales" Arbeitsgericht.

Es sollte eine Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz für Manager abgeschlossen
werden.

Gruß Theo
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