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Grenzabstand Holzschuppen! Verwirrung+Verzweiflung

 
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Smilie
Gast





BeitragVerfasst am: 10.11.04, 09:19    Titel: Grenzabstand Holzschuppen! Verwirrung+Verzweiflung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein riesiges Problem:
Wir wohnen in Bayern/Nähe Landshut (nein, das ist noch nicht das Problem Smilie )
Wir haben 1995 einen Holzschuppen im hinteren Teil unseres Grundstücks gebaut und damals den zuständigen auf der Gemeinde gefragt, was wir beachten müssen, der meinte nur: da das ganze unter 50m³ ist, können wir bis an die Grenze bauen und brauchen keine Baugenehmigung.
Von wegen, vor kurzen teilte uns unsere NAchbarin mit, dass wir 3 m weg sein müssten von der Grenze!
Das wurde uns damals nciht gesagt, wir stehen also 2,28m von der Grenze weg und ausserdem liegt das ganze ausserhalb eines sog. Baufensters, das wurde uns damals auch nicht gesagt.
Als wir jetzt den Typen von der Gemeinde damit konfrontierten, meinte er nur, das wär wohl ein Missverständnis gewesen, dass er uns das ganze auch noch auf den BAuplan von damals geschrieben hat, will er aber nicht kommentieren.
Den schwarzen Peter haben wir trotzdem.
Wir haben damals die betroffenen NAchbarn unterschreiben lassen auf dem BAuplan, aber diese Unterschriften sind angeblich NICHTS wert.Wieso???
Die im LAndratsamt meinten, wir sollen die ca. 70cm abreissen.
Nun die Frage:
Wie kann man das anders lösen als mit einem Abriss?????
Zählen die Unterschriften wirklich nichts??????
Was wäre mit einer isolierten BEfreiung???
Könnten wir nicht die Schuppen ein Stück bis an die Grneze bauen, das wäre doch dann wieder eine Grenzbebauung und zulässig???
Welche m³ Zahlen gelten?Manche reden von 50m³ andere von 75m³.
Gibt es denn komplett andere Möglichkeiten?????

Ich bin sehr verzweifelt, weil das alles von meinem Vater gebaut wurde, und ich jetzt dran glauben darf, und das auch nicht zerstören will, was er sich mühsam aufgebaut hat..

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
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