Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wie gemeinames Haus auseinanderrechnen ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wie gemeinames Haus auseinanderrechnen ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Scheidungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Willy Wichtig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 13:41    Titel: Wie gemeinames Haus auseinanderrechnen ? Antworten mit Zitat

Mann und Frau haben sich scheiden lassen.
Das gemeinsame Haus wird weiter von ihm alleine bewohnt und er zahlt auch fleissig die Bankdarlehen weiter ab.

Da eine Einigung über die Hausteilung nicht möglich ist, beantragt der Mann die Teilungsversteigerung.

Nun hat er aber bis zum Versteigerungstermin ständig den Darlehensteil der Frau mit abbezahlt, dafür aber im Haus gelebt.

Kann der Mann beim Versteigerungsgericht nun noch einen Teil der Zahlungen aus dem Versteigerungserlös zurückfordern ?

Ich würde das so berechnen :

Monatliche Rate - fiktive Miete : 2 = monatliche Forderung x Anzahl der Monate vom Auszug der Frau bis zur Versteigerung ergibt die Forderung die an das Gericht gerichtet wird.

Nachvollziehbar ? Habt ihr andere Erfahrungen ?

Thx

WW
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zur Wieden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Anhand der vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, daß es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Somit ist die Nutzung nur durch eine Partei möglich. Eine Forderung gegen die Exe wäre nur dann aussichtsreich, wenn das Haus noch zu einer Hälfte hätte vermietet werden können, und ein Mietverhältnis aufgrund der Verweigerung der Zustimmung der Exe nicht entstehen konnte. Da Sie offensichtlich das Haus allein nutzen, müssen Sie demnach auch die Verpflichtungen dafür tragen.
Ungewöhnlich ist allerdings, daß im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine Vermögensauseinandersetzung bzgl. des Hauses erfolgt ist!? Ob Sie sich als Nutzer des Hauses allerdings mit der Antragstellung einer Teilungsversteigerung einen Gefallen getan haben, werden Sie spätestens nach Abschluß des Verfahrens feststellen.

MfG
zW
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
Willy Wichtig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn der abgezahlte Betrag den Wohnvorteil übersteigt ??
Dann schenke ich der Ex ja jeden Monat Geld. Bei der Versteigerung wird der Erlös doch nach Abzug der Schulden geteilt.

Dann wäre es doch unlogisch wenn ich keine Differenz geltend mache.

WW
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Scheidungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.