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Verfasst am: 21.12.05, 13:41 Titel: Wie gemeinames Haus auseinanderrechnen ?
Mann und Frau haben sich scheiden lassen.
Das gemeinsame Haus wird weiter von ihm alleine bewohnt und er zahlt auch fleissig die Bankdarlehen weiter ab.
Da eine Einigung über die Hausteilung nicht möglich ist, beantragt der Mann die Teilungsversteigerung.
Nun hat er aber bis zum Versteigerungstermin ständig den Darlehensteil der Frau mit abbezahlt, dafür aber im Haus gelebt.
Kann der Mann beim Versteigerungsgericht nun noch einen Teil der Zahlungen aus dem Versteigerungserlös zurückfordern ?
Ich würde das so berechnen :
Monatliche Rate - fiktive Miete : 2 = monatliche Forderung x Anzahl der Monate vom Auszug der Frau bis zur Versteigerung ergibt die Forderung die an das Gericht gerichtet wird.
Anhand der vorliegenden Informationen ist davon auszugehen, daß es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Somit ist die Nutzung nur durch eine Partei möglich. Eine Forderung gegen die Exe wäre nur dann aussichtsreich, wenn das Haus noch zu einer Hälfte hätte vermietet werden können, und ein Mietverhältnis aufgrund der Verweigerung der Zustimmung der Exe nicht entstehen konnte. Da Sie offensichtlich das Haus allein nutzen, müssen Sie demnach auch die Verpflichtungen dafür tragen.
Ungewöhnlich ist allerdings, daß im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine Vermögensauseinandersetzung bzgl. des Hauses erfolgt ist!? Ob Sie sich als Nutzer des Hauses allerdings mit der Antragstellung einer Teilungsversteigerung einen Gefallen getan haben, werden Sie spätestens nach Abschluß des Verfahrens feststellen.
Auch wenn der abgezahlte Betrag den Wohnvorteil übersteigt ??
Dann schenke ich der Ex ja jeden Monat Geld. Bei der Versteigerung wird der Erlös doch nach Abzug der Schulden geteilt.
Dann wäre es doch unlogisch wenn ich keine Differenz geltend mache.
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