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Vollstreckung aus England / Inkasso

 
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Julie81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 11:08    Titel: Vollstreckung aus England / Inkasso Antworten mit Zitat

Hallo und guten Morgen,

über Meinungen und Rechtsgrundlagen zu folgendem Sachverhalt wäre ich sehr dankbar ! -
Person A hat mehrere Jahre in England gelebt und gearbeitet und ist nach längerem Uaufenthalt nach Deutschland zurückgekehrt mit der Annahme,dass seine Angelegenheiten dort alle erledigt wären.
Er hat für Notfälle bzw. letzte Korrespndenzen seiner Bank eine CC. Adresse angegeben gehabt bei einem Bekannten. Als dort die ersten 2 Monaten keine wichtigen Briefe eingingen schien für Ihn das Thema 'England' für erledigt und er widmete sich seinem Leben in Deutschland.
Nun erhielt er plötzlich Nachricht von seinem Bekannten( nach über drei jahren ), dass dieser seit drei Jahren nun Post von einer englischen Bank erhalte für Person A mit der Forderung zur Ausgleichung eines Kreditkartenkontos.
Der Bekannte hat die Brife. da schon sehr viel Zeit vergangen war, immer mit : not known at this adress - zurückgeschickt.
Nun hat der Bekannte wieder einen Brief an Person A adressiert erhalten von einem englischen Inkasso Büro ( Dept collecting Agency ) an die die Forderung abgetreten worden ist und diese fordert nun 1730 Pfund ( erstanden durch etliche Mahngebürgen, Kosten der Dept Agency etc. ) und droht mit 'threatening to issue a Statutory Demand under the Insolvency Act 1986 '. (?)
Da der Bekannte nun in England Angst hat, dass er mit seiner Adresse dadurch ein Problem bekommen könnte, hat er die Nachricht an Person A weitergeleitet.

Wie ist hier der Rechtsverhalt ?
Kann Person A Probleme bei der Einreise nach England bekommen, wenn er den Betrag ( der über Jahre hinweg nichtswissend Ausrufezeichen entstanden ist ) nicht begleicht ( Austellung von Haftbefehlen etc ) ?
Nun, was wäre hier zu tun. Ist die Verfolgung durch das Inkasso Büro auch nach Deutschland möglich, die Forderung hier gültig ?

Ich gehe als Laie davon aus, das eine 'größere Vollstreckungsaktion ins Ausland' sich bei den englischen Kosten nicht für das Unternehmen lonen würde, aber bin mir da natürlich nicht sicher.


Danke für Ihre Meinungen.

MFG
Julie81
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schon ein relativ hoher Betrag. Da glaube ich schon, das es sich lohnt, den in Deutschland vollstrecken zu wollen. Dazu muss die englische Bank Person A in Deutschland ausfindig machen.

Dann kann die englische Bank Person A ohne Weiteres vor einem deutschen Gericht am Wohnsitz der Person A verklagen. Und so wie sich der Sachverhalt liest, mit guten Erfolgsaussichten.

Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, dass Person A vor einem englischen Gericht verklagt wird. Auch dafür bräuchte die Bank die Anschrift des A. Was dann passiert, wenn A einfach nicht hingeht, weiß ich wiederum nicht, da müsste man sich mit englischem Zivilprozessrecht auskennen. Wahrscheinlich gibt es so was Ähnliches wie ein deutsches "Versäumnisurteil" auch dort. Dann würde A, der sich ja nicht gegen die Klage verteidigt, zur Zahlung verurteilt. Die Forderung gilt dann als "unbestritten" im Sinne einer neuen EU-Verordnung "zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels;" das englische Urteil kann dann ohne weiteres in Deutschland vollstreckt werden.

Von englischem Strafrecht habe ich gar keine Ahnung. Aber wenn sich Person A durch ihr Verhalten in England strafbar gemacht haben sollte, dann könnte es durchaus Probleme bei der Einreise geben.
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