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KFZ-Versicherung mit zu wenig KM abgeschlossen

 
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 23:29    Titel: KFZ-Versicherung mit zu wenig KM abgeschlossen Antworten mit Zitat

Hallo !

Angenommen A schließt eine KFZ-Versicherung ab und macht dem Vermittler ausdrücklich klar, dass eine sehr hohe Kilometerleistung anfallen wird. Der Vermittler landet bei "lediglich" 30.000 km jährlich und stellt fest, dass höhere Kilometerleistungen für den Vertrag sowieso nicht interessant sind, da der Versicherer ab 30k nach oben keine Grenzen gesetzt hat. A hat aber den Eindruck, dass der Vermittler sich da nicht so wirklich sicher ist, zumal 30k km eine realistische Fahrleistung darstellen.

Zum Ende dieses Jahres stellt A fest, dass er die versicherte Kilometerleistung 30k+ bereits weit überschritten hat, er liegt bei über 50.000 gefahrenen Kilometern.

A hat aktuell keinen Schadensfall, er möchte aber unbedingt ausreichend abgesichert sein und nicht im Fall des Falles eine böse Überraschung erleben.

Kann er sich auf die Auskunft seines Vermittlers verlassen, oder sollte er sich mit der Versicherung in Verbindung setzen ? Inwieweit würde eine Überschreitung der versicherten Kilometerleistung den Versicherungsschutz außer Kraft setzen ?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 24.12.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

A sollte sich die Mühe machen und das Kleingedruckte, sprich die Versicherungsbedingungen durchlesen. Dort steht alles drin.

Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass hier tatsächlich die oberste Stufe der Kilometer-Staffel erreicht ist und jede Überschreitung nach oben ohne Folgen bleibt.

Auf die Aussage des Vertreters muss man sich verlassen können. Entweder haftet dieser selbst dafür oder der Versicherer, je nachdem ob es ein ungebundener oder ein gebundener Vermittler ist.
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 24.12.05, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, vielen Dank für die Antwort !
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::

Auf die Aussage des Vertreters muss man sich verlassen können. Entweder haftet dieser selbst dafür oder der Versicherer (...)


Die Aussage ist soweit richtig, allein in der Praxis scheitert das gelegentlich an der Beweisproblematik.

Im angesprochenen Fall müsste der VN beweisen, dass der Vertreter oder Makler Kenntnis vom Sachverhalt hatte und die definitive Aussage getroffen hat, dass der Vertrag korrekt eingestuft ist. Wenn dieser Beweis nicht gelingt, sieht´s schlecht aus für den VN.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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cobalt
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 13:41    Titel: tip Antworten mit Zitat

hi,


mein tip:

teile dies deiner versicherung schriftlich mit.

sie sagen dir dann schon was zu tun ist.

servus
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Tipp ist noch viel einfacher: Ruf doch bei der Gesellschaft an. Gibt man dir die Auskunft, dass ab 30 TKM keine Beitragseinstufungen mehr vorgenommen werden, ist doch alles in Butter. Ist übrigens bei den meisten Kfz-Versicherern so.

Warum einfach wenns auch umständlich geht?!
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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht ja nicht um mich, die Frage betrifft einen rein theoretischen Sachverhalt bei der Versicherungsgesellschaft XY.

hrhr Sehr glücklich
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

vikingz hat folgendes geschrieben::
Es geht ja nicht um mich, die Frage betrifft einen rein theoretischen Sachverhalt bei der Versicherungsgesellschaft XY.hrhr Sehr glücklich


ok.

Mein Tipp ist noch viel einfacher: A soll bei der Gesellschaft anrufen. Gibt man ihm die Auskunft, dass ab 30 TKM keine Beitragseinstufungen mehr vorgenommen werden, ist doch alles in Butter. Ist übrigens bei den meisten Kfz-Versicherern so.

Warum einfach wenns auch umständlich geht?!

Zufrieden??? Winken
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