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Verfasst am: 26.12.05, 13:18 Titel: Vergleichsgebühren komplett zu bezahlen?
Guten Tag,
Es wurde ein Vergleich geschlossen, wo wir zu 3/4 Recht bekamen und somit 1/4 Gerichtskosten und 1/4 für die beiden Anwälte bezahlen mussten. Jetzt hat der Anwalt aber die Vergleichskosten zu 100 % berechnet und nicht nur zu 1/4. Ist das korrekt?
unabhängig davon kann und darf der eigene Anwalt natürlich erst mal seine eigenen Gebühren komplett mit dem eigenen Mandanten abrechnen, da dieser ja primärer Kostenschuldner ist. Selbst wenn die Gegenseite die eigenen Anwaltskosten teilweise tragen muss, ist es noch ein langer Weg, bis Bares aufs Konto kommt. Rechtskraft, Kostenfestsetzungsantrag, Anhörung des Gegners, Beschluss, Beauftragung des Gerichtsvollziehers...
Eine Kostenquote heisst immer nur, der Mandant hat Anspruch, vom Gegner seine Anwaltskosten zurück zu erhalten in der entsprechenden Quote. Es heisst nie, dass der Anwalt dadurch verpflichtet wird, seinem Geld beim Gegner nachzulaufen.
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