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Haus A und Haus B sind durch eine Einfahrt getrennt. In dieser Einfahrt liegen die Hauseingänge.
Haus A soll verkauft werden, die Einfahrt gehört aber Haus B. Nachbar B verweigert Nachbar A jetzt das Wegerecht (war nie eingetragen, die Häuser stehen seit 100 Jahren dort), so dass Haus A unverkäuflich wird.
Der Fall wird in den nächsten Wochen durch einen Schiedsmann begutachtet. Kann im schlimmsten Fall dabei rauskommen, dass Haus A umgebaut werden muß? Das Haus würde dadurch an Wert verlieren, weil die neue Haustür (direkt am Bürgersteig, kein Garten oder ähnlich) ins Wohnzmmer gebaut werden müßte. Außerdem müßte man ein Fenster entfernen, kann das wirklich verlangt werden?
Da beide Häuser an einer öffentlichen Straße liegen, gibt es keine Möglichkeit über Nachbars Grundstück ein Notwegerecht zu erlangen.
Wenn die Häuser vor 1900 gebaut wurden - und danach kein (gnehmigungspflichtiger) Umbau erfolgte - könnte die Sache - je nach Bundesland, etwas anders aussehen.
Es kommt dann darauf an, welches Recht vor 1900 galt. Das kann sinnvoll nur vor Ort geklärt wereden
Haus A wird nun umgebaut, die Haustür kommt nach vorne. Das Bauamt hat zugestimmt (ohne Besichtigungstermin, es wurden lediglich Fotos betrachtet). Jetzt muß aber eine Treppe gebaut werden, darf man ungefragt 1 Stufe auf den Bürgersteig setzen oder muß man auch das wieder genehmigen lassen? Der Höhenunterschied ist anders nicht zu bewältigen. Nachbarhäuser auf dieser Straße haben das übrigens auch so.
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