Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vordiplom aufgrund eines fehlenden Kurses 2 Semester später
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vordiplom aufgrund eines fehlenden Kurses 2 Semester später

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Henne30
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 20:04    Titel: Vordiplom aufgrund eines fehlenden Kurses 2 Semester später Antworten mit Zitat

Hallo ich studiere Sportwissenschaften auf Diplom.

Nun zu meinem Problem:

Im Sportstudium benötigt man eine gewisse Zahl von absolvierten Praxiskursen um sich zum Vordiplom anmelden zu können. Mir fehlte einer dieser benoteten Kurse, da die Universität diesen angebotenen Kurs eine Woche vor Semesterbeginn wieder in einen niedriger bewerteten Kurs umgewandelt hat, weil angeblich soviele Erstsemester angefangen haben.
Ich musste dadurch 2 Semester auf den Kurs warten und konnte somit mein Vordiplom erst nach dem 6. Semester machen.
Ist ja eigentlich kein Problem aber ich möchte jetzt ein Auslandsemester machen und das Bafögamt hat meinen Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass ich mein Vordiplom erst nach dem 6. Semester gemacht habe und nicht nach dem 4.!!!!

Kann ich da irgendetwas gegen machen oder kann mir jemand helfen, dass der Antrag vielleicht doch noch durch geht??????

MfG Hendrik
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 27.12.05, 21:30    Titel: Re: Vordiplom aufgrund eines fehlenden Kurses 2 Semester spä Antworten mit Zitat

Henne30 hat folgendes geschrieben::
Mir fehlte einer dieser benoteten Kurse, da die Universität diesen angebotenen Kurs eine Woche vor Semesterbeginn wieder in einen niedriger bewerteten Kurs umgewandelt hat, weil angeblich soviele Erstsemester angefangen haben.


Schnell zu diesem Verwaltungsakt alle Beweise sichern und AStA und Rechtsanwalt konsultieren. Gibt es eine unabhängige Beratungsmöglichkeit zu Sozialrechts- und Förderungsfragen am Ort der Hochschule, möglicherweise auch mit Unterstützung bei den Rechtskosten?

Oft hat man an der Hochschule schon Erfahrungen, da solche Fälle häufig vorkommen.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.