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Leasingrückgabe - Frage zu Inspektion / TUEV / Bremsbelag

 
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mike1969
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Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 21:39    Titel: Leasingrückgabe - Frage zu Inspektion / TUEV / Bremsbelag Antworten mit Zitat

Hallo!

Habe einen Privatleasingvertrag bei (Wortsperre: Firma) für einen MINI. KM-Leasing. 36 Monate und 20 TKM p.a..

Vertrag läuft im Januar aus.

KM-Stand bei Rückgabe 61.000km, also innerhalb der vertraglich geregelten 2.500 Freikilometer.

Anschlussfahrzeug wird nicht bei gleichem Händler gekauft, daher rechne ich mit allen Tricks, um noch etwas herauszuschlagen.

Meine Fragen:

1.
Der MINI hat die bei (Wortsperre: Firma) übliche Service-Intervallanzeige, die die Restkilometer bis zum nächstfälligen Service anzeigt. Bei Fahrzeugrückgabe wird diese Anzeige zwischen 500 und 1000 km anzeigen. Meines Erachtens ist damit der Service noch nicht fällig.
Im Vertrag steht: "Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasingnehmer pünktlich.....ausführen zu lassen." Heißt das, dass auch nur noch 100 km bis zur fälligen Inspektion stehen könnten und sie trotzdem noch nicht fällig ist?

Kann mir hier der Händler oder (Wortsperre: Firma) bei Rückgabe Kosten für den Service in Rechnung stellen?

2.
Bremsbeläge könnten an der Grenze der Abnutzung sein. Belagsmessfühler leuchtet noch nicht. Reicht es, wenn die Beläge noch nicht über die Verschleißgrenze gelangt sind?

3.
TUEV/AU ist ja nach 3 Jahren auch im Januar fällig. Leasingvertrag läuft bis 11.01.06. Muss ich die Kosten dafür tragen. Theoretisch ist TÜV am 11.01. noch nicht fällig, sondern erst am Ultimo.

4.
Fahrzeug ist in einem absoluten TOP-Zustand. Auch die Felgen, wie neu. Aber: eine Felge hat eine ca. 7cm lange Abschürfung durch Bordsteinkontakt. Nicht dramatisch, aber optisch bei genauer Betrachtung ein Mangel. Gibt es da eindeutige Regelungen, ob das innerhalb der 60 TKM evtl. ein zu akzeptierender Schaden ist?
Formulierung im Vertrag:
"Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden."

Vorab schon mal ganz herzlichen Dank für Antworten.

Viele Grüße

Michael
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

zu Deinen Fragen wie folgt:


1.Der MINI hat die bei (Wortsperre: Firma) übliche Service-Intervallanzeige, die die Restkilometer bis zum nächstfälligen Service anzeigt. Bei Fahrzeugrückgabe wird diese Anzeige zwischen 500 und 1000 km anzeigen. Meines Erachtens ist damit der Service noch nicht fällig.
Im Vertrag steht: "Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasingnehmer pünktlich.....ausführen zu lassen." Heißt das, dass auch nur noch 100 km bis zur fälligen Inspektion stehen könnten und sie trotzdem noch nicht fällig ist?

Kann mir hier der Händler oder (Wortsperre: Firma) bei Rückgabe Kosten für den Service in Rechnung stellen?


Ja, Du kannst davon ausgehen, daß der Händler die Servicekosten erstattet haben will bzw. erwartet, daß der Service gemacht wird.

Zur Erklärung.

Serviceintervall bedeutet, daß nach einer gewissen Laufleistung eine "Abnutzung" eingetreten ist, die durch den Service wieder "behoben" wird bzw. zur Werterhaltung dient. Logischerweise kann ein Service nur im nachhinein gemacht werden. D.h.wird nach z.b. 20.000 km ein Service fällig, bezieht er sich auf die bis dahin gefahrenen KM von 0 bis 20.000 und nicht für zukünftige KM. Folglich wird der Service für die von z.b. 40.000 bis 60.000 Km gefahrenen KM am Ende des Intervalls fällig.

Von daher ist es logisch, daß Du den Service noch machen mußt, auch wenn bei Rückgabe vielleicht erst 59.800 KM rum sind.


2. Bremsbeläge könnten an der Grenze der Abnutzung sein. Belagsmessfühler leuchtet noch nicht. Reicht es, wenn die Beläge noch nicht über die Verschleißgrenze gelangt sind?

HIer gilt das Gleiche. Bremsbeläge sind Verschleißteile die bei Verschleiß ersetzt werden müssen. Da hier nur noch sehr wenig Spielraum zum Ende hin ist, mußt Du auch hier von einem Ersatz ausgehen. Anders würde es aussehen, wenn die Beläge z.b. nur zu 50 % abgenutzt sind.

3. TUEV/AU ist ja nach 3 Jahren auch im Januar fällig. Leasingvertrag läuft bis 11.01.06. Muss ich die Kosten dafür tragen. Theoretisch ist TÜV am 11.01. noch nicht fällig, sondern erst am Ultimo.

Streng genommen wird der TÜV nicht am Ende des Monates fällig, sondern im Laufe des Monats. Also zwischen dem 01.01. und dem 31.01. Auch hier kannst Du davon ausgehen, daß Du den Tüv noch machen mußt, da er zur vertragsgemäßen Nutzung zählt.

4.Fahrzeug ist in einem absoluten TOP-Zustand. Auch die Felgen, wie neu. Aber: eine Felge hat eine ca. 7cm lange Abschürfung durch Bordsteinkontakt. Nicht dramatisch, aber optisch bei genauer Betrachtung ein Mangel. Gibt es da eindeutige Regelungen, ob das innerhalb der 60 TKM evtl. ein zu akzeptierender Schaden ist?

Formulierung im Vertrag:
"Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden."


Hier dürfte es dazu kommen, daß Du den Schaden beseitigen mußt. Es ist nicht unbedingt vertragsgemäß mit Alufelgen am Bordrand lang zu schrammen. Das es passieren kann, ist eine andere Sache.

An Deiner Stelle würde ich versuchen, die Schramme in einem entsprechenden Reifenfachbetrieb behandeln zu lassen. Manchmal läßt sich sowas wegpolieren, wenn die Schramme nicht zu tief ist.

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Linus68
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 18:58    Titel: also.... Antworten mit Zitat

ich würde sagen.........keine Panik!!!

Gerade bei dem Hersteller solltest du fast problemlos das Fahrzeug abstellen können.

Es gibt nämlich vom Hersteller sogar eine Broschüre, wie so ein Fzg. aussehen sollte.
Vielleicht mal zeigen lassen, wenn es tatsächlich grobe Unstimmigkeiten gibt.

Zusätzlich "leisten" sich mittlerweile viele Händler und Niederlassungen unabhängige Sachverständige für die Begutachtung. z.B. die Männer in blau mit den drei Buchstaben oder die Kollegen in grün Smilie

Service mußt du bei diesem Hersteller machen, wenn der Zähler 0 oder weniger zeigt!
TÜV und AU sind nicht zu machen, da bei Rückgabe noch gültig.
Ich denke mal die Erstzulassung ist 10.01.03.

Wenn alle Service lückenlos gemacht sind, und die Leuchte für Bremsbelag aus ist und auch keine extremen Geräusche zu hören sind, die jedem auffallen müßten, ist auch die Bremse nicht dein Problem!
Wie sollte z.B. ein "Frisör" abschätzen, ob ein Belag noch gut ist???
Eben dazu gibt's die Leuchte.

Bei den Felgen ist es eigentlich eine kleine Gradwanderung zwischen "Gebrauchsspur" und "Schaden"........Eine Reparatur ist bei diesem Hersteller generell nicht zugelassen!!!
Entweder "Gebrauchsspur" oder "erneuern" - keine Alternative!
Der Prüfer muß da entscheiden. Dein beschriebener Schaden, wenn er tatsächlich so klein ist, sollte eine "Gebrauchsspur" sein. Vor allem nach drei Jahren und 60000 km.
Ferndiagnose ist da natürlich nicht möglich Smilie

eventuell wird man eine neue Felge aufschreiben, aber sie nur anteilig berechnen.

Das wird schon!

Gruß
Linus


Zuletzt bearbeitet von Linus68 am 22.12.05, 20:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei aber diese Broschüre wohl nur ein Anhalt sein düfte. Ich bezweifele, daß sie durch Vereinbarung zum Vertragsgegenstand geworden ist.
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Linus68
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 19:57    Titel: schon klar Antworten mit Zitat

Sie stellt eher eine Hilfe für den Bewerter da. Mit Beispielfotos von Schäden und gebrauchsspuren. Mit hinweisen zu möglichen Reparaturwegen etc.
Daher eben auch....keine Felgenreparatur!

Es ist sozusagen eine Richtlinie des Herstellers, wie solche Fzg. bei Rücknahme zu bewerten sind!
Natürlich mit dem Hinweis, hier Fingerspitzengefühl zu haben und nicht den Kunden vollkommen zu verärgern.

Das Selbe gibt es auch für Mitarbeitermietfzg. und / oder Fuhrparkfahrzeuge.
Selbst die Fzg. der Führungskräfte werden danach bewertet und zurückgenommen!

Wenn es im Haus professionell läuft, gibt es da kaum Probleme!

Gruß
Linus
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei aber der LN bereits bei Vertragsabschluß darüber aufgeklärt werden muß, welche Schäden als vertragsgemäß und welche als übermäßiger Verschleiß anzusehen sind. Im Nachhinein mit irgendwelchen Broschüren zu kommen reicht.

Ich verweise nur auf das entsprechende Urteil vom LG München.

Das LG München hat seinerzeit geurteilt, daß im LV genau beschrieben sein muß, welche Schäden noch vertragsgemäß sind.
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Linus68
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 21:10    Titel: Genau Antworten mit Zitat

deshalb sind ja auch viele Beispiele drin.
wie auch immer.

ähnliche Richtlinien für die Rücknahme hat auch die bekannte Stuttgarter Firma mit dem Stern als Symbol, in Zusammenarbeit mit dem TÜV-SÜD erarbeitet.

Wie gesagt, wenn die Profis am Werk sind, sollte es nur sehr selten Schwierigkeiten geben.

Schwierig wird's erst, wenn die Person, die Schäden feststellt keine Ahnung hat.

Zur Not gibt es dann ja noch die Möglichkeit, daß man sich nicht einigt und natürlich nicht unterschreibt. Es wird dann in der Regel ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt, um ein Gutachten zu erstellen. Das Gutachten zahlt dann jeder zur Hälfte und das Ergebnis ist bindent. So sollte es wohl in den meisten Leasingverträgen auch beschrieben sein.

Gruß
Linus
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Mickie
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Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 25.12.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

Serviceintervallanzeige in irgendeiner Werkstatt gegen Kaffeekassengebühr zurückstellen lassen

Bremsbeläge erneuern

Tüv/AU erneuern

Sollte zusammen knapp 200 Euro kosten per Selfmade und dann Aus die Maus

gruss mickie
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 10:44    Titel: Re: Genau Antworten mit Zitat

Linus68 hat folgendes geschrieben::


Schwierig wird's erst, wenn die Person, die Schäden feststellt keine Ahnung hat.



Das stimmt natürlich.

Aber es gibt auch Hersteller, wie z.b. der mit dem Stern, der nach Möglichkeit ein nagelneues Auto vor der Tür stehen haben will.

Wobei aber auch die Händler vor Ort sich mit den Feinheiten der Leasingverträge bzw. der Rechtssprechung nicht auskennen.

Viele Händler stellen dann z.b. einfach die Reparaturkosten in Rechnung, wenn ein Leasingrückläufer gewisse Schäden aufweist. Oftmals sind diese Reparaturen überzogen und zum anderen muß der LN nicht die Reparatur ansich ersetzen, sondern nur den daraus resultierenden Minderwert.

Ist der Minderwert jedoch genauso hoch wie die Reparatur, ist das natürlich gehopst wie gesprungen. Aber bei älteren Autos mit einer gewissen KM-Leistung wirken sich Kratzer in der Stoßstange nicht mehr so gravierend auf den Marktwert aus.

Der Minderwert ist dann meistens nicht so hoch wie die Reparatur.
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