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Kfz-Leasing / Schäden und Rückgabe

 
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nut_brittle
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 13:55    Titel: Kfz-Leasing / Schäden und Rückgabe Antworten mit Zitat

Hallo,

auch ich habe den Fehler gemacht und ein Fahrzeug geleast. Da im Februar die Rückgabe droht, habe ich noch ein paar Fragen.

Sachlage:
Ich habe ein Vertrag für 2 Jahre auf Kilometerbasis abgeschlossen. Die Kilometer werden auch nicht überschritten. Der Fahrzeugpreis lag bei ca. 25.000 Euro.

Das Fahrzeug weist einige kleine Schäden auf

Einen Kratzer auf der Motorhaube (5cm, Vandalismus), einen an der Fahrer- und Beifahrertür (20 cm, Vandalismus) und zwei Lackschäden an der Seitentür ( ca. 1 cm Durchmesser, vermutlich Steinschlag).

Mir ist bewusst, das ich Schäden über den vertragsmässigen Gebrauch hinaus ersetzen muss.
Eine Lackierung von den 5 betroffenen Fahrzeugteilen kostet beim Vertragshändler der Herstellers ca. 3000 Euro.

Fragen:

Wie ich erfahren habe, muss ich nicht die tatsächlichen Reparaturkosten ersetzen, sondern den Minderwert. Wie errechnet sich dieser?

Wo liegt die Abgrenzung zwischen normaler und nicht normaler Abnutzung. Z.B. gibt es wohl Urteile, dass kleine, punktuelle Lackschäden, die z.B. durch einen Parkplatznachbar entstehen können, der seine Tür aufreist als normal gelten. Hier kann man sicherlich stundenlang mit dem Händler diskutieren. Was stellt hier die Rechtsgrundlage dar? Ist das irgendwo in Gesetzen geregelt?

Wie verhalte ich mich, wenn man am Abgabetag keine Einigung findet? Sollte man trotzdem ein Protokoll unterschreiben und in diesem Protokoll die Forderungen ggf. ablehnen?

Welche Möglichkeiten habe ich, nachdem das Auto abgegeben habe mich gegen Forderungen des Leasinggebers zu wehren? Kann ich z.B. auf das Gutachten eines unabhängigen Gutachters bestehen?

Kann ich die Schäden vorab z.B durch eine günstigere Lackiererei auf meine Kosten beseitigen lassen? Riskiere ich damit, falls der LG die Ausbesserung bemerkt noch weitere Kosten, weil die Ausbesserung sich auf den Minderwert auswirkt?

Vielen Dank für Ihre Antworten
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

auch ich habe den Fehler gemacht und ein Fahrzeug geleast.

Warum so negativ eingestellt ?

Einen Kratzer auf der Motorhaube (5cm, Vandalismus), einen an der Fahrer- und Beifahrertür (20 cm, Vandalismus) und zwei Lackschäden an der Seitentür ( ca. 1 cm Durchmesser, vermutlich Steinschlag).


Diese Schäden düften kaum mehr unter eine vertragsgemäße Nutzung fallen. Dafür muß der Halter geradestehen, wenn ich nicht den Verursacher dieser Vandalismusschäden ausfindig machen kann.

Eine Lackierung von den 5 betroffenen Fahrzeugteilen kostet beim Vertragshändler der Herstellers ca. 3000 Euro.

Bei den obigen Schäden halte ich jedoch die Schadenshöhe für weit überzogen. Vertragshändler neigen sehr schnell dazu, die Teile gleich komplett auszutauschen und neuzulackieren.

Es gibt aber mittlerweile viele Fachbetriebe die für einen Bruchteil der Kosten, den Wagen wieder auf Vordermann bringen, ohne gleiche alles auszutauschen.

Wie ich erfahren habe, muss ich nicht die tatsächlichen Reparaturkosten ersetzen, sondern den Minderwert. Wie errechnet sich dieser?

Es werden zwei Werte gegenüber gestellt. Erstens der Wert, den das Fahrzeug haben müßte, wenn es die Beschädigungen nicht hat und zweitens der Wert, den das Fahrzeug nun hat, nachdem die Schäden vorhanden sind. Die Differenz ist der Minderwert.

Letztendlich berechnet sich der Wert aber an Angebot und NAchfrage am Fahrzeugmarkt. Der Istwert kann einfach festgestellt werden. Aber der Wert ohne Beschädigungen ist eher hypothetisch, da das Fahrzeug ja nicht den entsprechenden Zustand hat.

Eventuell würde ein Gutachten des Tüv oder der Dekra weiterhelfen, um den Minderwert festzustellen.

Wo liegt die Abgrenzung zwischen normaler und nicht normaler Abnutzung. Z.B. gibt es wohl Urteile, dass kleine, punktuelle Lackschäden, die z.B. durch einen Parkplatznachbar entstehen können, der seine Tür aufreist als normal gelten. Hier kann man sicherlich stundenlang mit dem Händler diskutieren. Was stellt hier die Rechtsgrundlage dar? Ist das irgendwo in Gesetzen geregelt?

Hier tritt in der Regel immer Streit auf. Viele Gesellschaften sind mittlerweile dazu übergegangen, dem Kunden bei Vertragsbeginn eine Art von Checkliste zur Verfügung zu stellen, wo genau aufgelistet ist, welche Schäden noch vertragsgemäß sind und welche nicht mehr. Denn nur dann kann der Kunde auch genau nachvollziehen, was noch gerechtfertigt ist und was nicht.

Wie verhalte ich mich, wenn man am Abgabetag keine Einigung findet? Sollte man trotzdem ein Protokoll unterschreiben und in diesem Protokoll die Forderungen ggf. ablehnen?

Grundsätzlich erst mal nicht auf Konfrontation gehen und den Händler erstmal bewerten lassen. Ist der Kunde mit den Punkten nicht einverstanden, sollte dies im Protokoll vereinbart werden. Desweiteren kann sich der Kunde bei großen Differenzen das Recht vorbehalten, das Fahrzeug einer unabhängigen Prüfinstitution vorzuführen.

Kommt diese allerdings zum gleichen Ergebnis, hat der Kunde Pech gehabt. Weicht sie jedoch stark nach unten ab, kann der Kunde nur versuchen zu handeln und auf Einigung hoffen.

Ist der Händler stur und pocht auf Erfüllung, müßte der Händler darauf klagen.

Welche Möglichkeiten habe ich, nachdem das Auto abgegeben habe mich gegen Forderungen des Leasinggebers zu wehren? Kann ich z.B. auf das Gutachten eines unabhängigen Gutachters bestehen?

Ja, aber bevor das Fahrzeug abgegeben wurde.

Kann ich die Schäden vorab z.B durch eine günstigere Lackiererei auf meine Kosten beseitigen lassen?

Selbstverständlich. Ist auch besser und billiger, als beim Autohändler. Muß ihm aber nicht gleich auf die Nase gebunden werden, was alles gemacht wurde. Hat ihn auch nicht zu interessieren.

Riskiere ich damit, falls der LG die Ausbesserung bemerkt noch weitere Kosten, weil die Ausbesserung sich auf den Minderwert auswirkt?

Solange die Ausbesserung fachgerecht ist, hat der Kunde nichts zu befürchten.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Mickie
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Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 25.12.05, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe die Probleme nicht???!!!

Lass die Schäden doch vor der Abgabe per "Smart Repair" von einem Beulen/Lack-Doktor wieder i.O. bringen, mit einem dreistelligen € Betrag kommste dann billig weg

Und Ärger gibt es keinen wenn es richtig gemacht ist.

bei der Begutachtung aber selbst dabei bleiben und alles vom sachverständigen erklären lassen
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, das habe ich hier schon des öfteren geschrieben.

Dieses Smartrepair ist auf jeden Fall erheblich preisgünstiger als beim Vertragshändler neu zu lackieren und genau so gut.
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