Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.11.04, 14:45 Titel: Grundstück gekauft, jetzt meldet sich Käufer aus DDR-Zeiten
Hallo,
ich habe vor ca. einem Jahr zwei nebeneinander liegende Grundstücke gekauft (Land Brandenburg).
Jetzt kommt der Nachbar mit einem Kaufvertrag aus DDR-Zeiten für eines der beiden Grundstücke, hat aber keinen Grundbucheintrag.
Im Grundbuch war der Verkäufer eingetragen, von dem ich gekauft habe.
Was soll ich tun, der Nachbar will das Grundstück nutzen.
nichts- verweisen sie ihn auf ihren kaufvertrag und den grundbucheintrag und bitten sie ihn, sie nicht mehr zu belästigen und sich von ihrem grundstück fernzuhalten.
Hallo zusammen,
der Nachbar hat wahrscheinlich Pech gehabt. Der Kaufvertrag als solcher reicht nicht aus, um eigentümer zu werden. Neben dem Kaufvertrag war unbedingt auch die eintragung im Grundbuch erforderlich. Ist diese nicht erfolgt und nunmehr der seinerzeitige Verkäufer auch nicht mehr eingetragen, kann der Nachbar aus dem Kaufvertrag keine Rechte gegen den jetztigen Eigentümer geltend machen.
Gruß Reinhard
Verfasst am: 10.11.04, 18:12 Titel: Nur das Grundbuch zählt.
Da könnte ich ja auch zu meinem Nachbarn sagen: Was machen Sie auf meinem Grundstück? Verschwinden Sie. Ich habe das Grundstück gekauft - und dazu zeige ich ihm einen selbstgebastelten Kaufvertrag.
Aber: Ohne Grundbucheintrag gibt es keinen Grundbesitz.
Im Grundbuch gilt der sog. "öffentliche Glaube", d.h. was im Grundbuch steht, das stimmt (und zwar auch dann, wenn es zehnmal falsch wäre).
MfG
Lucky
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.