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Einseitiges Vermögen

 
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Martina X
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 21:40    Titel: Einseitiges Vermögen Antworten mit Zitat

A hat ein großes Vermögen (3 Grundstücke und ein Haus) von ihrer Verwandtschaft während der Ehe erhalten und baute mit B ein gemeinsames, vermietetes Haus.
B steht nun überall zur Hälfte mit drin und möchte nun nach der Scheidung ausgezahlt werden, bzw. droht mit Zwangsversteigerung.

Gibt es Möglichkeiten, die Vorgehensweise von B zu stoppen?
Kann sich A darauf berufen, dass das Vermögen aus ihrer Familie kam und er nur durch die Ehe begünstigt war?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.05, 07:19    Titel: Re: Einseitiges Vermögen Antworten mit Zitat

Martina X hat folgendes geschrieben::
A hat ein großes Vermögen (3 Grundstücke und ein Haus) von ihrer Verwandtschaft während der Ehe erhalten und baute mit B ein gemeinsames, vermietetes Haus.
B steht nun überall zur Hälfte mit drin und möchte nun nach der Scheidung ausgezahlt werden, bzw. droht mit Zwangsversteigerung.

Das Vermogen und die Grundstücke zählen zum Anfangsvermögen von A, davon braucht sie B keinen Cent abzugeben. Wenn B kein eigenes Vermögen mitgebracht hat, hat er eben Anrecht auf 0.

Die Rechnung sieht so aus: Wert der Immobilie - Schulden . Vermögen A = Zugewinn, davon würde wenn etwas übrig wäre b die Hälfte zustehen. Wenn nur Schulden übrig wären, könnte man die Immobilie verkaufen. Zuerst bekommt die Bank das Darlehen zurück, danach wird das Vermögen van A berücksichtigt und wenn noch Schulden bleiben müssen die geteilt werden. Also hat B nur Schulden A könnte die Immobilie bei Zwangsversteigerung auch zurückkaufen... B geht dann leer und Schuldenfrei aus...

Gibt es Möglichkeiten, die Vorgehensweise von B zu stoppen?
Kann sich A darauf berufen, dass das Vermögen aus ihrer Familie kam und er nur durch die Ehe begünstigt war?


Lass Ihn ruhig drohen... wir kennen das auch irgendwo her Lachen

Martina, lese mal im Forum Erbrecht den Eintrag Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft von gestern nach. Da kannst Du nachlesen wie man vorsorgen kann , Einseitigesvermögen...ist mir sehr bekannt

Habt Ihr in Gütergemienschaft geheiratet? Zugewinngemeinschaft??
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.05, 08:35    Titel: Re: Einseitiges Vermögen Antworten mit Zitat

cona hat folgendes geschrieben::
Martina X hat folgendes geschrieben::
A hat ein großes Vermögen (3 Grundstücke und ein Haus) von ihrer Verwandtschaft während der Ehe erhalten und baute mit B ein gemeinsames, vermietetes Haus.
B steht nun überall zur Hälfte mit drin und möchte nun nach der Scheidung ausgezahlt werden, bzw. droht mit Zwangsversteigerung.

Eine Zwangsversteigerung kann B schwer alleine veranlassen. Wenn die Raten gezahlt werden ist das insofern ich informiert bin erst gar nicht möglich, nur Verkauf der Immobilie und das auch nur mit beidseitig. Einverständniss.

Das Vermogen und die Grundstücke zählen zum Anfangsvermögen von A, davon braucht sie B keinen Cent abzugeben. Wenn B kein eigenes Vermögen mitgebracht oder während der Ehe erworben hat, hat er eben Anrecht auf 0.

Die Rechnung sieht so aus: Wert der Immobilie - Schulden .-Vermögen A = Zugewinn, davon würde wenn etwas übrig wäre b die Hälfte zustehen. Zuerst bekommt die Bank das Darlehen zurück, danach wird das Vermögen van A berücksichtigt und wenn noch Schulden bleiben müssen die geteilt werden. Also hat B nur Schulden A könnte die Immobilie bei Zwangsversteigerung auch zurückkaufen... , B geht dann leer und Schuldenfrei aus...

Gibt es Möglichkeiten, die Vorgehensweise von B zu stoppen?
Kann sich A darauf berufen, dass das Vermögen aus ihrer Familie kam und er nur durch die Ehe begünstigt war?


Am besten geht A zum Anwalt..

Lass Ihn ruhig drohen... wir kennen das auch irgendwo her Lachen

Martina, lese mal im Forum Erbrecht den Eintrag Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft von gestern nach. Da kannst Du nachlesen wie man vorsorgen kann , Einseitigesvermögen...ist mir sehr bekannt

Habt Ihr in Gütergemeinschaft geheiratet? Zugewinngemeinschaft??


Wenn jemand sich besser aus kennt, sollte man mich doch bitte korrigieren... Ich habe hier nur geschrieben, was uns der Notar im Mai 2005 erzählt/empfohlen hat...Vielleicht gibt es Hintertürchen die ich nicht kenne!??? Gruss Cona
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.05, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Martine tut mir leid, die erste Anwort sollte gelöscht werden... es hat bei mir sturm geklingelt und ich musste raus dabei habe ich wohl in der Eile etwas falsch gemacht. Vielleicht könntest Du die Antwort löschen? Gruss und Danke
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Martina X
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ui ist das kompliziert.
Nachdem B mit Zwangsversteigerung drohte um es selbst zu ersteigern, kam es dazu, dass B selbst alles kaufen wollte, dem A aber nicht zustimmte.

Nun sieht es so aus, dass alles verkauft werden muss, weil B einem Teilverkauf nicht zustimmt.
A könnte nie alles übernehmen oder auszahlen, da A so hohe Kredite nicht bei der Bank bekommt.

Inzwischen stellt sich heraus, dass das neue Haus viel zu teuer gebaut wurde und (durch sinkende Bodenpreise) der erhoffte Kauferlös gerade mal die Schulden tilgt.

Das kann dann B nur recht sein, wenn A keinen Gewinn erzielt!

Falls mit Verlust verkauft würde, tragen dann beide Parteien die Schulden?
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Kleine Hexe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Martina,
alles was A vor oder während der Ehe als Schenkung oder Erbe erhalten hat zählt zum Anfangsvermögen.

Sowohl bei A als auch bei B wird das Anfangsvermögen festgestellt (Stichtag Heirat), dann das Endvermögen (Stichtag Scheidungsantrag).
Endvermögen - Anfangsvermögen = Zugewinn.
Nur der Zugewinn wird geteilt.

Schnellstens zum Fachanwalt für Familienrecht !
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BeitragVerfasst am: 21.12.05, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

hallo martina,

kleine hexe hat recht. meine tochter ist vor ein paar wochen ins eigenen haus gezogen. im falle einer scheidung -man hofft es nicht aber man sollte realistisch bleiben-kann sie das haus behalten. weil es zur hälfte von uns bwz tochter finanziert wurde. Der ehemann steht übrigens auch überall zur hälfte mit drin.

wir haben uns offen gesagt niemals gedanken gemacht, und es der t überlassen wie sie es mit dem ehemann regeln möchte. als meine t. mit dem ehemann beim notar war, wurde folgendes vereinbart:

die hälfte des hauses ist das anfangsvermögen der tochter. im falle einer scheidung, verkauf oder zwangsversteigerung hat sie das vorkaufsrecht. dh. der ehemann bekommt raus gezahlt was er reingesteckt hat. dafür muss sie den kredit übernehmen. wenn es finanziell nicht machbar wäre, hätten wir die möglichkeit das haus für sie zurück zu kaufen und eventl. die tilgung -oder teils, je nach einkommen- zu übernehmen.

wenn es nun finanziell gar nicht machbar wäre, musste das haus auch verkauft werden. würde das haus mit gewinn verkauft werden, bekommt der ehemann die hälfte vom gewinn... also erlös haus - bankkredit - anfangsvermögen der t = gewinn, dies müsste dann geteilt werden.

kleine hexe mit schenkung ist das -laut notar- so eine sache. wir haben das anfangvermögen der t als zinslosesdarlehen schreiben lassen. dh wenn das haus nun verkauft bzw zwangsversteigert werden sollte und nur der bankkredit damit getilgt wäre- würden die t und der ehemann an uns das darlehen zurückzahlen müssen..wäre es als schenkung geschrieben wäre es wohl weg...

martina wie ich gelesen habe ist das haus momentan vermietet. wäre es für dich möglich den best. kredit zu tilgen? vielleicht könntest du den best. kredit übenehmen? hast du vielleicht jemand, der dich unterstützen könnte? eltern oder so? Ein freund der familie hat zb nach seiner scheidung das haus behalten und die exfrau ausgezahlt. er musste dafür noch einen weiteren kredit aufnehmen und die finanzielle hilfe der familie ( eltern und brüder) in anspruch nehmen...

wenn man zusammen den kredit unterschrieben hat, haftet man auch zusammen.. ist das vermögen bzw die grundstücke dir alleine zugeschrieben oder gleich auf euch beiden? was steht im notarvertrag?

gehe schleunigst zum anwalt, der wird schon das richtige tun. ich bin nur laie und kann nur aus erfahrung sprechen und weiter geben, was uns der notar gesagt bzw geraten hat.

viel glück
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Martina X
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also nochmal langsam Winken
Aus der entfernten Verwandtschaft von A wurde viel Vermögen/ Grundstücke auf A und B zu gleichen Teilen überschrieben.
Diese entfernte Verwandtschaft ist inzwischen verstorben, bzw. altersverwirrt.
Zählt dennoch alles zum Anfangsvermögen von A?????

Und Cona? Leider steht im Notarvertrag gar nichts über einen möglichen Trennungsfall drin.
A kann die Tilgung nicht alleine übernehmen, da trotz Mieteinnahmen eine Differenz von 1500€/ Monat besteht.
Auszahlen geht leider auch nicht.
Da bleibt nur der Verkauf. Doch ist es nicht sicher, dass der Verkaufserlös die Schulden deckt. Und dann????
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Kleine Hexe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu müsste geklärt werden: Wurde dieses Vermögen beiden zu gleichen Teilen geschenkt oder nur A die dieses wiederum mit B geteilt hat?

Hier ist ein guter Fachanwalt nötig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Auf und Cona????: im ersten Posting schriebst Du A hat während der Ehe ..... erhalten und zusammen mit B....B steht nun überall mit drin...In dem Fall wäre es A's Anfangsvermögen... Warum hat hier der Notar dann nicht zum Ehevertrag geraten??????

Im letzten Posting schreibst Du A und B haben es gemeinsam bekommen...Dann würde es A und B gemeinsam gehören...und nach dem Verkauf wohl auch die Schulden die übrig bleiben...

Also??? Was sagt hier wohl der Anwalt...???

mfrGr Cona
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

wenn b mit im grundbuch steht, wird der ganze fall für a ein finanzielles desaster
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Martina X
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ich habe echt keinen blassen Schimmer von der ganzen Sache Weinen
Also das Vermögen (Grundstücke/ Bargeld und Aktien) stammt aus der entfernten Verwandtschaft von A.
Das gesamte Geld landete z.B. auf dem Konto von B. Für die Schenkungssteuer und um günstiger davon zu kommen, wurde es auf die Kinder und auf A und B aufgeteilt.

Die Grundstücke wurden beim Notar von der Verwandtschaft auf A und B hälftig übertragen und so steht es auch im Grundbuchamt.

@Zickenlatein? Meinst du, A hat keine Chance an das Vermögen aus der Familie zu kommen, nur weil B mit im Grundbuch steht?
Und was ist mit dem vielen Bargeld, das während der Ehe >abhanden< kam?
Die Aktien wurden z.B. auf B übertragen, weil er die Bankgeschäfte mit der (sehr betagten) Verwandtschaft von A tätigte. Damit geht A leer aus?



Hat da ein Anwalt wirklich Chancen?
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