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Steuerklasse

 
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geschieden1
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 09:44    Titel: Steuerklasse Antworten mit Zitat

Geschockt
Welche Steuerklasse für Sie bzw. Ihn nach der Scheidung, getrennt lebend, wenn beide arbeiten und die 2 Kinder bei dem Vater leben. Die Mutter zahlt den Unterhalt für die Kinder.
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Gast1711
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 10:17    Titel: Re: Steuerklasse Antworten mit Zitat

EM Steuerklasse 2, wenn er tatsächlich alleinerziehend ist und auch alleine mit dem kindern lebt, also ohne neuer lebenspartnerin etc

EF steuerklasse 1
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geschieden1
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 10:45    Titel: Re: Steuerklasse Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort !!
Er lebt schon länger mit seiner Freundin und den Kindern zusammen.
Was ist mit EM / EF gemeint?
Überrascht
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Gast1711
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 11:15    Titel: Re: Steuerklasse Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen , naja EM und EF sind ehemann und ehefrau - in dem zusammenhang vielleicht etwas unpassend ....

wenn der mann mit freundin zusammenlebt, ist er kein "echter" alleinerziehender und bekommt auch nur noch steuerklasse 1.
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Gast1711
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 12:48    Titel: Re: Steuerklasse Antworten mit Zitat

nachtrag: dass mit dem "echten alleinerziehenden" gilt übrigens erst ab 2005, im laufenden jahr hat der mann die 2 und die frau die 1, ohne die oboge bedingung
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geschieden1
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 12:59    Titel: Re: Steuerklasse Antworten mit Zitat

Geschockt danke für die Antwort!
na ja; die Höhe meiner Zahlung hängt ja nicht davon ab wie gut erlebt oder mit wem.
Denk mal spätestens wenn die beide jetzt fast 18 und 20 mit der Ausbildung fertig sind, kann ichs sparen anfangen.
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Seeeebi
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 14:58    Titel: Re: Steuerklasse Antworten mit Zitat

Ich würde mich nicht so auf die Wahl der Steuerklasse "einschiessen"

Die zu zahlende Steuer wird anhand von 2 Tabellen erechnet, der Grund- und der Splittingtabelle... D.h. am Ende des Jahres guckt das Finanzamt anhand des zu versteuernden Einkommens, welcher Betrag an Steuern fällig ist. Dieser Betrag muss nun gezahlt werden.

Was die Steuerklassen bewirken ist lediglich eine voreinschätzung der Steuer, d.h. wenn die Steuerklasse "richtig" gewählt wurde ist am Ende des Jahres nur eine sehr geringe Nachzahlung oder Erstattung zu erwarten...

Da aber anhand der Steuerklasse nur festgelegt wird, was "unter dem Jahr" an Steuern vom Lohn direkt abgezogen wird, kann es u.U. sogar besser sein, eine "falsche" sprich ungünstigere Steuerklasse zu wählen, um so am Ende des Jahres auf eine hohe Erstattung zu kommen...

Im Endeffekt ist es aber sehr egal, welche Steuerklasse gewählt wird (obwohl Ledige nicht so viele Gestaltungsmöglichkeiten haben wie Verheiratete) und es sollte nicht als Drama angesehen werden, wenn sich herausstellt, dass das Geld "zuviel" bezahlt wurde, da man es vom Staat per Einkommenssteuererklärung sehr einfach wieder zurückbekommt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.04, 16:59    Titel: Re: Steuerklasse Antworten mit Zitat

Nein, ab 2004
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