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Verfasst am: 20.09.04, 23:10 Titel: Grundsätzliche Frage zu Collagen
Liebe Rechtshelfer,
im Moment schreibe ich meinen zweiten Roman, und würde gerne kleine Verzierungsgrafiken vor die einzelnen Kapitel setzen.
Dazu verwende ich Teile von verschiedenen Bildern, (aus dem Netz, aus Büchern, selbst fotografiert oder selbst gezeichnet)
verändere sie und setze sie neu zusammen.
Wenn ich es recht verstanden habe, darf ich fremdes Bildmaterial nur dann in einer Collage veröffentlichen,
wenn daraus ein selbständiges, neues Werk entsteht.
Hm, die Formulierung kling mir ziemlich schwammig,
wann fängt denn ein Werk an, selbstständig und neu zu sein?
Reicht der neue Zusammenhang?
Reicht es, dass der Charakter des ursprünglichen Bildes sich verändert, obwohl einzelne Gegenstände zu erkennen sind?
Reicht es, wenn aus Fotografien Grafiken werden?
Reicht es, wenn all das zusammenkommt?
Wenn meine Frage ähnlich schwammig anmutet, wie das Gesetz,
hilft vielleicht ein Beispiel weiter. Aber dann müsste ich die Original-Bilder zeigen,
und das darf ich sicher nicht. Geht soetwas vielleicht über eine private Mail?
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