Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Emanuele noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.12.2005 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 30.12.05, 03:04 Titel: *Scheidung auf Italienisch* Was droht mir ? Was kann ich tun |
|
|
Hallo an alle. -werde mich kurz fassen-
Bin in Deutschland geboren. Habe aber Ital. Staatsangehörigkeit. Meine noch-Ehefrau kam 1992 von Italien nach Deut.
Hochzeit 1994. -- Trennung (Gerichtlich festgestellt) vor ca 2 Jahren. (noch 1 Trennungsjahr bis zur möglichen Einreichung der Scheidung. (Italienisches Scheidungsrecht)
SIE wird hier in Deut. als Psychisch instabil "bewertet" nach Selbstmordversuch mit 5 Aspirin Tabletten. (veilleicht waren es ein paar mehr, weiss nicht)
SIE geht (nach einer weiteren gescheiterten Beziehung mit einem anderen Partner)
zurück nach Italien.
IHRE Deut. Anwältin verbietet mir jeden Kontakt.
SIE hinterlässt hier Schulden in Höhe von 6000 Euro (Gemeinsames Darlehen)
(6000 Euro = Ihr Rest)
ICH bezahle........
(Habe im August 5800 Euro geerbt und alles getilgt) (SIE denkt noch ich würde die Raten zahlen)
IHRE ITAL. Anwältin droht mir im Falle einer Klage meinerseits, mit Unterhalsklage Ihrerseits.
ICH verdiene 1400 NETTO mntl.
Fragen:
1. Was könnte ich tun um mein Geld wieder zu bekommen ?
2. Lohnt es sich zu klagen ?
3. Muss ich evt. Unterhalt bezahlen auch wenn Sie im Ausland lebt ?
Ich Danke für jeden Hinweis.
mfg Emanuele |
|
Nach oben |
|
|
FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
|
Verfasst am: 30.12.05, 03:21 Titel: |
|
|
Wenn Du Dich "auf italienisch" scheiden läßt, droht Dir in Deutschland lebenslang, also so um die 15 Jahre Haft. In Italien: je nachdem wer ihre Verwandtschaft ist. In Sizilien oder Kampanien kann das recht unbürokratisch erledigt werden, wenn ihre Familie etwas auf sich hält.
Unterhalt, Klage und Darlehen: sofern nach deutschem Recht, müßte das ein Anwalt im Einzelfall prüfen. In Italien wäre es vielleicht eher Ehrensache. |
|
Nach oben |
|
|
Rembrandt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 30.12.05, 06:56 Titel: |
|
|
FM hat folgendes geschrieben:: |
Wenn Du Dich "auf italienisch" scheiden läßt, droht Dir in Deutschland lebenslang, also so um die 15 Jahre Haft.
|
Das hat Emanuele doch gar nicht gemeint. Er will eine normale Zivilscheidung, die mittlerweile auch in Italien möglich ist.
Im vorliegenden Fall wird es schon kompliziert, da möglicherweise italienisches Recht anzuwenden ist. Da kann man nur zu einem Anwalt/Anwältin raten, der/die neben Kenntnissen im Familienrecht auch IPR-Kenntnisse hat. Das Forum dürfte hier überfordert sein, zumal es ihm auch nicht zur Durchsetzung seiner Rechte verhelfen kann. |
|
Nach oben |
|
|
Melly FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 1595
|
Verfasst am: 30.12.05, 18:11 Titel: |
|
|
Also normalerweise wird da die Scheidung durchgeführt wo der letzte Wohnsitz des Ehepaares war, ich geh da mal von aus, dass dieser in Deutschland war.
Wenn der Mann weiterhin in Deutschland lebt, kann die Anwältin auch nach deutschem Recht den Trennungsunterhalt, sowie nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit fordern.
Die Schulden in der Ehe müssen dabei aber berücksichtigt werden.
Gruss
Melly _________________ Melly |
|
Nach oben |
|
|
Emanuele noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.12.2005 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 31.12.05, 02:29 Titel: |
|
|
Erstmal danke an alle die geantwortet haben.
Nein ich will Sie nicht umbringen (auch wenn in der Wut mir manchmal dieser Gedanke hochkommt)
Eine kurze Frage an Rembrand: Was sind IPR-Kenntnisse ? (Internationale ..... ??
An Melly: Die Frage ist: Was ist für mich vorteilhafter? Die Deutsche oder die Italienische Gesetzgebung? Das versuche ich festzustellen. Zuvor noch, welche findet in meinem Fall Anwendung. Mein Anwalt scheint in diesem Fall etwas überfordert zu sein. Er hat schon mehrmals darauf hingewiesen, mich zu Informieren, ob ich den weiteren Verlauf nicht besser in Italien abwickeln solle. "wegen der Kosten" sagt Er. Ich denke er hat kein Plan. Was ich Ihm nicht verübeln kann. Kommt nicht alle Tage vor dass sich zwei Italiener in Deutschland scheiden lassen..... Bis zur Gerichtlichen Trennungseinleitung hat's gereicht.....aber was jetzt kommt......?
Ich fragte auch noch bei zwei weitern Rechtsanwaltskanzleien nach. Ich bekam ähnliche Antworten.
Diesen Sommer besuchte ich einen Ital. Rechtsanwalt um Klarheit zu bekommen. Das gleiche Spiel andersrum...!!! Der kennt die Ital.Gesetzgebung, aber nicht die Deutsche.
Ich bat (den Ital. Anwalt) darum, mir ein Schriftstück aufzusetzten. Ein Brief an IHRE ITAL.Anwältin (und natürlich an SIE) mit der Forderung, mir die Summe Ihrer Schulden in angemessene kleine Raten zu erstatten. (Es war eine Impulsive Reaktion meinerseits um der Gegnerischen Seite zu zeigen dass auch Ich eine Rechtsvertretung in Italien habe).
..der übliche Psyschokrieg..... )
Als ich den Preis von sage und schreibe 350 Euro !!!!!!! I N W O R T E N DREIHUNDERTFÜNFZIG !!!!!! E U R O hörte, für EIN Din A4 Blatt mit ein paar Worten... habe ich mich überschlagen und das ganze auf diplomatischer weise abgeblasen... Was im nachhinein auch wohl besser gewesen ist...
Es muss doch bestimmt eine Stelle geben die genaue Angaben machen kann wie und wo man vorgeht in meinem Fall. Ich werde sicherlich nicht nach Italien ziehen und Sie wird sicherlich nicht mehr nach Deutschland kommen.
Was auch interessant zu wissen wäre: Sie hat hier Prozesskostenhilfe bekommen. Bezahlt der Deutsche Staat für Sie die Italienischen Anwälte weiter ?
mfg Manu |
|
Nach oben |
|
|
Rembrandt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 31.12.05, 09:30 Titel: IPR |
|
|
Emanuele hat folgendes geschrieben:: |
Was sind IPR-Kenntnisse ? (Internationale ..... ??
|
IPR bedeutet Internationales Privatrecht, auch Kollissionsrecht genannt. Es regelt die Frage, welches Recht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug anzuwenden ist.
Genau das ist bei Ihnen das Problem. Vielleicht kann Ihnen die italienische Botschaft weitere Auskünfte geben. |
|
Nach oben |
|
|
Emanuele noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.12.2005 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 31.12.05, 17:48 Titel: Das Consulat |
|
|
Vielen Dank Rembrandt. Manchmal sieht man vor lauter Bäume kein Wald mehr.. Die Ital. Botschaft. Hätte ich auch drauf kommen müssen....
Ich werde es dort mal versuchen. Ich hoffe das ich dort Informationen bekomme.
Ich wünsche allen noch einen guten Rutsch ins neue Jahr....
mfg Emanuele |
|
Nach oben |
|
|
Juraanfänger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 55
|
Verfasst am: 05.01.06, 16:33 Titel: |
|
|
[/quote] Also normalerweise wird da die Scheidung durchgeführt wo der letzte Wohnsitz des Ehepaares war, ich geh da mal von aus, dass dieser in Deutschland war.
Wenn der Mann weiterhin in Deutschland lebt, kann die Anwältin auch nach deutschem Recht den Trennungsunterhalt, sowie nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit fordern.
Die Schulden in der Ehe müssen dabei aber berücksichtigt werden.
Gruss
Melly[quote]
ist es nicht so, dass bei ausländern die die selbe staatsangehörigkeit haben und in deutschland leben vor einem deutschen gericht das ausländische recht zur scheidung agewendet wird? ich dachte es wäre so...
erst wenn beide ausländer nicht die gleiche staatsangehörigkeit haben gilt eine prüfung auf zweiter stufe, wonach der aufenthaltsort für das anzuwendene recht maßgeblich ist. |
|
Nach oben |
|
|
Emanuele noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.12.2005 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 05.01.06, 21:08 Titel: |
|
|
Hallo Juraanfänger. Es ist denke ich je nach Fall, beides richtig. Das was Melly schreibt und auch dein Zitat. Das Problem ist nur dass Meine Ex das Land verlassen hat und in Italien lebt. Sie wird auch nicht mehr nach Deutschland kommen... Nach dem Trennungszeitraum muss die Scheidung eingeleitet werden. Die Frage ist u.a. wer von uns beiden wo hin muss....! Ich nach Italien oder Sie nach Deutschland? Und, welches Recht wird angewendet?
mfg Emanuele |
|
Nach oben |
|
|
Juraanfänger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.12.2005 Beiträge: 55
|
Verfasst am: 06.01.06, 10:15 Titel: |
|
|
wie eine solche sache im einzelfall geregelt wird ist sicherlich unterschiedlich. aber in den egbgb ist geregelt welches recht anzuwenden ist. ich meine das art 17 egbgb einen solchen fall regelt. am besten ist es aber in internationalen scheidungssachen einen anwalt zu suchen. |
|
Nach oben |
|
|
|