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Kindesmutter erhält das Aufenthaltsbestimmungsrecht und verschwindet kurz darauf ins Ausland. 2 Monate später reicht sie über gewohnten RA in Deutschland die Scheidung im Verbundverfahren ein.
1) Obwohl die Kindesmutter inzwischen vollzeit beschäftigt ist, erklärt sie, von der Sozialhilfe zu leben. AG gewährt PKH.
Wie kann KV beweisen, dass KM schon bei Antragsstellung berufstätig war?
Weshalb muss KM nicht über die Zentralen Behörden nach AUG Antrag stellen?
2) Das gleiche AG, das der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilt hat, soll jetzt auch über das restliche Sorgerecht entscheiden.
Kann KM verlangen, dass das Sorgerecht am neuen Wohnort des Kindes entschieden wird? Wie geht er vor?
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