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Verfasst am: 28.10.04, 15:24 Titel: Auslieferung nach Deutschland
Hi,
grundsätzlich würde mich mal interessieren, wo und wie genau geregelt ist welcher Staat an Deutschland ausliefert, wenn z.B. ein deutscher Staatsaneghöriger sich in dem jeweilig anderen Land dauerhaft aufhält in Deutschland allerdings polizeilich gesucht wird.
Ermessen andere Staaten im Einzelfall oder gibt es darüber generelle Regelungen? Man hört ja immer wieder das bestimmte Länder nicht ausliefern.
Weiterhin inwiefern steht das in Zusammenhang mit einem internationalen Haftbefehl? Gibt es überhaupt so etwas wie einen int. Haftbefehl und wenn ja, welche Staaten fühlen sich daran gebunden?
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