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Frau und Mann leben getrennt (Mann reicht Scheidung ca. Juli 2006 ein). Beide haben während der Ehe ein Haus gebaut. Frau steht alleine im Grundbuch. Kreditnehmer sind beide.
Frau bleibt mit zwei Kindern im Haus und zahlt Kredit und Nebenkosten für das Haus. Mann wird also vollen Unterhalt bezahlen müssen, damit Frau Haus halten kann. Frau wird noch von Eltern finanziell unterstützt und hat einen 400 € Job und bekommt das Kindergeld.
Wie wird nun der Ehegattenunterhalt berechnet, den der Mann an die Frau zu bezahlen hat. Wie wirken sich die Verbindlichkeiten, die die Frau bzgl. des Hauses hat auf den Unterhalt aus. Wie wirkt sich der Mietwert des Hauses darauf aus. Wie wird der Mietwert eines Einfamilienhauses berechnet?
Noch eine zusätzliche Frage: Mann zieht mit neuer Freundin zusammen. Hat Mann dadurch Nachteile bezgl. des Ehegattenunterhalts an seine Frau?
Also der Frau wird natürlich ein Wohnvorteil zu Lasten gelegt. Der ist ungefähr so hoch wie die Miete für so ein Haus.
Die Kreditzahlungen nach der Scheidung werden da nicht mehr berücksichtigt, nur noch die Zinsen, die zu zahlen sind, sowie Grundsteuer und Kaminfeger.
Der Mann sollte aber unbedingt sehen, dass er aus den Kreditverträgen entlassen wird.
Wenn der Mann mit seiner Freundin zusammenzieht, kann ihn zu Lasten gelegt werden, dass seine Freundin einen Teil der Wohn-und Nebenkosten mitträgt, so könnte der Selbstbehalt des Mannes sinken.
Die FRage ist auch, wie alt sind die Kinder aus der Ehe?
Wenn die Kinder noch unter 6-8 sind, kann der Frau zugemutet werden, eine Teilzeitstelle aufzunehmen, sind Kids über 12 Jahre alt eine Ganztagsstelle.
Gruss
Melly _________________ Melly
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