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Verfasst am: 03.01.06, 20:51 Titel: Abnahme u. Rückzahlung beim DarlehensV? - Palandt widersprüc
Ich habe eben im Palandt (62. Aufl. 2003) zu § 488 nachgeblättert und finde zwei Dinge widersprüchlich.
1) Einmal geht es um die "Abnahme" des Darlehensbetrags
Dazu findet sich zunächst:
Zitat:
Gegenseitiger Vertrag ist das entgeltl Darl. Im GgseitkVerh [...] stehen einerseits das Verschaffen u Belassen des Geldes (Kapital), andseits die Abnahme der vereinb Geldsumme [...]
Leider habe ich keine aktuelleren Auflagen zur Hand. Ich frage mich halt: Was denn nun ??
Bei 2) würde ich eine Haupleistungspflicht annehmen (so auch Brox/Walker, BS, 29. Aufl 2004, § 17 Rn 24).
Aber bei 1)?? Irgendwie erscheint mir das doch widersprüchlich?!?
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