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Steuerrückerstattung, Ex überweist nicht

 
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beak
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 18:52    Titel: Steuerrückerstattung, Ex überweist nicht Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an....
ein geschiedener Mann A hat vor kurzem endlich die Einkommensteuererklärungen für 2003 und 2004 durch einen Steuerberater durchführen lassen. A und B waren für diese beiden Jahre noch gemeinsam veranlagt.
B hat nun vom Finanzamt den Steuerbescheid zugesandt bekommen mit der auch vom Steuerberater errechneten Erstattung.
Ex-Mann weigert sich allerdings auch nur einen Cent zu überweisen.
Soll B nun einen Anwalt einschalten, und es entstehen wieder Kosten die evtl. höher sind als die Erstattung (je ca. 600 € für A und B).
Kann A eigentlich die Steuerberatungskosten ebenfalls hälftig in Rechnung stellen, obwohl B diesen nie beauftragt hat?
Was soll B tun? Sich damit abfinden oder klagen?

Danke Beak
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Pahe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

B kann nachträglich die Aufteilung der Steuer beim Finanzamt beantragen.
Steuerberater oder Finanzamt können darüber Auskunft geben.

L.G.
Pahe
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beak
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antwort....
aber wie muss man das verstehen?
In den beiden Veranlagungsjahren hatte B kein eigenes steuerpflichtiges Einkommen.
Hat B tatsächlich einen Anspruch auf die Hälfte der Steuererstattung?
Beide bekamen einen Steuerbescheid, das Geld wurde nur A überwiesen. Lt.Aussage des Finanzamtes "könne man nichts machen".

Beak
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Pahe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 03.01.06, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn B kein eigenes Einkommen hatte, steht m. E. B auch nicht die Hälfte der Steuererstattung zu.

Erhält B Unterhalt von A?

Auf die Höhe des Unterhalts kann sich nämlich die erhaltene Steuererstattung von A u. U. auswirken, B würde dann mehr Unterhalt bekommen.

L.G.
Pahe
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