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GaLabau Rechnung viel teurer als vereinbart

 
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b1
Gast





BeitragVerfasst am: 10.11.04, 10:46    Titel: GaLabau Rechnung viel teurer als vereinbart Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ein GaLabauer einen Festpreis per Handschlag ausmacht mit einem Ehepaar, mit den Arbeiten beginnt, einen Abschlag (XXX EUR) bar fordert nach einer Woche, diesen unter Zeugen erhält, anschließend eine Ausrede nach der anderen hat, um nicht wieder zu kommen. Nach telefonischer Fristsetzung nicht auftaucht, das Ehepaar selbst die Arbeiten aufnimmt, er dann doch noch auftaucht, vorgibt weiterarbeiten zu wollen und eine völlig überteuerte Rechnung (Preis so nie ausgemacht) FÜR die komplette, nicht zu Ende geführte Arbeit, einwirft. Von dem Abschlag steht im übrigen auf der Rechnung nichts drauf! Obendrein hat er das Pflaster zu einem großen Teil schief gelegt, auch dafür gibt es Zeugen + Fotos. Er wollte die schief gepflasterte Einfahrt auch nicht neu aufnehmen, sondern mit einem Spaten gerade rücken! Das Ehepaar nimmt das Pflaster nun zum großen Teil auf, verlegt es selbst neu im abgezogenen Splittbett und will diesen GaLabauer nicht mehr sehen. Die Pflastermaterialien (Steine, Splitt ...) hat das Ehepaar bei einem Baustoffhändler gekauft, das heißt der GaLabauer hat nur seine Arbeitskraft eingebracht.

Hat der GaLabauer Anspruch auf mehr Geld und auf die höhere Rechnung? Wie sieht das Forum die Situation?

Besten Dank im Voraus!
Gruss, b1 Geschockt
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.11.04, 08:20    Titel: Re: GaLabau Rechnung viel teurer als vereinbart Antworten mit Zitat

[quote="b1"]Hallo,

Zitat:
wenn ein GaLabauer einen Festpreis per Handschlag ausmacht mit einem Ehepaar


fehler 1: ein kostenvoranschlag hätte da hilfreich sein können

Zitat:
das Ehepaar selbst die Arbeiten aufnimmt


fehler 2: das ehepaar hätte die fertigstellung fordern müssen

Zitat:
Er wollte die schief gepflasterte Einfahrt auch nicht neu aufnehmen, sondern mit einem Spaten gerade rücken! Das Ehepaar nimmt das Pflaster nun zum großen Teil auf, verlegt es selbst neu im abgezogenen Splittbett und will diesen GaLabauer nicht mehr sehen.


fehler 3: das ehepaar hätte die nachbessserung fordern müssen, wäre dies nicht erfolgt hätten sie (auf kosten des ersten handwerkers) eine neue firma mit nachbesserung beauftragen sollen. diese hätte auch den pfusch dokumentieren können

Zitat:
Hat der GaLabauer Anspruch auf mehr Geld und auf die höhere Rechnung? Wie sieht das Forum die Situation?


zumindest teilweise
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b1
Gast





BeitragVerfasst am: 11.11.04, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ja, ohne Kostenvoranschlag wird das Ehepaar sich auch nie wieder auf so etwas einlassen. Zum Glück gibt es für die Festpreisvereinbarung auch Zeugen.

Fehler 2 trifft so nicht zu, da das Ehepaar dem "guten" Mann ständig hinterher telefoniert hat, da er, nachdem er seinen Abschlag bekommen hatte, immer morgens um 8 kommen wollte und ohne Absage nicht erschien. Letztlich hat das Ehepaar ihm telefon. eine Frist gesetzt, weil es schlicht und ergreifend die Schnauze gestrichen voll hatte.

Das Ehepaar hat die Angelegenheit jetzt seinem Anwalt übertragen. Der Rechnungsbetrag, der so hoch nie vereinbart wurde, steht dieser "Fachkraft" jedenfalls nicht zu.

Grüsse, b1 Smilie
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