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Hallo,
ich habe die Frage bereits in der Rubrik Versicherungsrecht gestellt, allerdings bisher ohne Antwort. Vielleicht ist die Frage ja hier besser aufgehoben:
Ich bekomme demnächst einen neuen Wagen, den ich für drei Jahre privat leasen werde.
Jetzt stehe ich vor dem Problem, die dafür passende Versicherung abzuschließen.
Meine bisherige Versicherung bietet keine Gap-Deckung, d.h. bei einem Totalschaden bliebe ich auf einem Teil der Kosten sitzen, aber:
- die Versicherung ist deutlich günstiger als die vom Autohändler angebotene (375 EUR zu 660 EUR p.a.)
- Meine Kaskoversicherung zahlt bis zu einem Alter von 12 Monaten den Neuwert bei Totalschaden und nicht den niedrigeren Wiederbeschaffungswert.
- Ich leiste eine relativ hohe Leasingsonderzahlung (26 %), so dass der Ausfall für die Leasinggesellschaft niedriger ist. Damit dürftre uach die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und der Forderung des Leasinggebers geringer ausfallen.
Ist es unter diesen Bedingungen angeraten, bei der alten Versicherung zu bleiben oder würdet Ihr das teuerere Händlerangebot akzeptieren? Gibt es irgendwo Berechnungshilfen dazu?
Normalerweise kostet eine Differenzabsicherung oder auch GAP-Versicherung bei den meisten Leasinggesellschaften um die 5 € monatlich. Diese GAP-Versicherung ist immer im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag ansich zu sehen und nicht im Zusammenhang mit der Vollkaskoversicherung.
Meine bisherige Versicherung bietet keine Gap-Deckung, d.h. bei einem Totalschaden bliebe ich auf einem Teil der Kosten sitzen, aber:
- die Versicherung ist deutlich günstiger als die vom Autohändler angebotene (375 EUR zu 660 EUR p.a.)
Dann bleibt doch bei der Deiner Versicherung. Die GAP-Absicherung läuft eigentlich über den Leasingvertrag und nicht über den Versicherungsvertrag. Oder bietet der Händler die GAP nur im Paket mit der eigenen Kasko an ?
- Meine Kaskoversicherung zahlt bis zu einem Alter von 12 Monaten den Neuwert bei Totalschaden und nicht den niedrigeren Wiederbeschaffungswert.
Das ist erstaunlich. Bei den meisten ist die Grenze schon nach ein paar Wochen erreicht, wo noch der Neuwert bezahlt wird. Gilt dies grundsätzlich bei Totalverlust durch Diebstahl und/oder durch Unfall ? Vielleicht gibt es da einen Unterschied.
- Ich leiste eine relativ hohe Leasingsonderzahlung (26 %), so dass der Ausfall für die Leasinggesellschaft niedriger ist. Damit dürftre uach die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und der Forderung des Leasinggebers geringer ausfallen.
26 % ist nicht relativ hoch, sondern eigentlich im Privatsektor üblich. Jenachdem was Du für ein Auto hast, kann der Zeitwert zb. nach 2 Jahren um ca. 40 % gesunken sein, aber bei weitem nicht so viel getilgt.
Ich würde mir eher eine Leasinggesellschaft suchen, die die GAP selbst als Service mit anbietet. Der Preis liegt bei den großen Gesellschaften im Schnitt zwischen 5 und 10 € pro Monat. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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