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Verfasst am: 21.10.05, 19:40 Titel: Gewährleistung einschränken bzw. genau definieren?
Hallo!
Hundezüchter müssen ja für ihre Hunde nun auch Gewährleistung bieten.
Ist es möglich, wegen der Gewährleistung genau festzuhalten, wie der Hund gehalten werden muß?
Z. B. Vorschriften durch dahingehend, ab wann der Welpe Treppen laufen darf, ab wann er wie lange spazieren gehen darf, mit welchem Futter er gefüttert werden soll, wie die Pflege aussehen soll.
Bei Maschinen, die falsch behandelt werden bzw. falsch bedient werden, gilt ja auch Haftungsausschluß.
Darf ein Welpenkäufer wirklich das billigste Futter füttern, den Welpen nicht sach- und fachgerecht aufziehen, ihn z. B. überfordern - um dann bei Schäden den Züchter zur Kasse zu bitten?
Man kann alles Mögliche vertraglich festlegen. Die Frage ist nur, wie Du als Züchter letztendlich beweisen willst, daß der Hund z.B. mit 12 Wochen Treppen gelaufen ist (meine laufen die übrigens bereits mit 6 Wochen, sowohl rauf als auch runter ) oder der Käufer nicht das vertraglich vorgegebene Futter X, sondern das Futter Y verfüttert hat.
Waschbärin, von jedem vernünftigen Tierarzt bekommst du gesagt, dass man einen 6 Wochen alten Welpen nicht Treppen laufen lassen darf. So, wie einem auch jeder Tierarzt sagt, dass man einen 3 Monate alten Hund nicht neben dem Fahrrad laufen lassen darf. Natürlich können die das - aber es kann katastrophale gesundheitliche Folgen haben.
Auch Menschenkindern darf man schließlich nicht in jedem Alter jedes sportliche Training zumuten.
zwischen sportlichem Training und eine Treppe hoch- und runterlaufen liegen für mich Welten.
Man kann ja vieles an Krankheiten unserer Hunde einer schlechen Aufzucht zuschreiben. Letztendlich wird dahinter aber meistens ein schlechtes genetisches Zuchtmangagement versteckt. Gerade und vor allem beim Schäferhund!
Ich habe früher auch Hunde mit ED gehabt oder kaputtem Rücken. Zu Zeiten, als ich meine jungen Hunde die Treppen hoch- und runter getragen habe. Seidem sie aus anderen Linien stammen hatte ich, toiotoitoi, nur noch Hunde mit gute Hüften, Ellenbogen und Wirbelsäulen. Obwohl sie heute, sobald sie das können, die Treppe sowohl hoch- als auch runterlaufen.
Im übrigen hat mein Tierarzt (selbst Züchter einer ähnlich großen Rasse, die aber aufgrund von besserem genetischem Management einen weitaus besseren Gesundheitsstatus besitzt) keine Bedenken, daß meine Welpen Treppen laufen. Seine Ansicht ist, die Hunde in der Aufzucht weniger in Watte zu packen und nur mit denen zu züchten, die das schadlos überstehen. Dann wäre das Problem mit durch Treppensteigen bedingten kaputten Ellenbogen etc. in zwei- bis drei Generationen gelöst und viel Tierleid würde gar nicht erst entstehen.
Aber darum ging's hier nicht. Die Frage war, ob ein Züchter seine gesetzlich vorgegebene Gewährleistungspflicht einschränken kann, wenn ein Welpenkäufer nicht die vertraglich festgelegte Futtermarke verfüttert oder den Welpen Treppen laufen läßt, obwohl im Kaufvertrag steht, daß er das nicht darf. Und da fehlt meiner Ansicht nach die Beweismöglichkeit. Und selbst wenn ein Zeuge gesehen hat, daß der Welpe Treppen gelaufen ist (oder Futter einer anderen M arke gefressen hat o.ä.), vor Gericht kann das als Ausnahme ausgelegt werden. Sowas kann man in den Kaufvertrag schreiben, bloß nützen wird es einem im Ernstfall nix.
Man kann alles Mögliche vertraglich festlegen. Die Frage ist nur, wie Du als Züchter letztendlich beweisen willst, daß der Hund z.B. mit 12 Wochen Treppen gelaufen ist (meine laufen die übrigens bereits mit 6 Wochen, sowohl rauf als auch runter ) oder der Käufer nicht das vertraglich vorgegebene Futter X, sondern das Futter Y verfüttert hat.
LG Waschbärin
Danke für die Antworten!
Die Frage ist:
Stehe ich als Züchter dann in der Beweispflicht?
Ich meine mich erinnern zu können, daß der Züchter beweisen muß, daß der Hund bei Übergabe ok war.
Wenn der Käufer reklamieren will, ist er dann nicht in der Beweispflicht? Er müßte doch beweisen, daß er ein bestimmtes Futter z. B. gefüttert hat?
Wenn ich z. B. einen Tankölkonzern verklagen will, weil der Motor meines Kfz defekt ist wegen dem Benzin, dann muß ich doch auch nachweisen, daß ich immer dort und immer den gleichen Sprit getankt habe???
Und wie sieht es aus mit Krankheiten? Wenn ich einen Hund verkaufe, der einen bestimmten Mangel hat, wie z. B. eine Augenkrankheit, die schon beim Welpen feststellbar wäre, kann ich dafür einen Preisnachlaß geben und diesen Mangel aus der Haftung ausschließen?????
Übrigens laufen meine Hunde auch Treppen hoch, das fördert die Muskeln.
Nur 'runter laufen dürfen sie nicht, das staucht zu sehr.
Probleme mit HD usw. hatte ich noch nie.
Natürlich kann man das.
Allerdings wären wir dann gleich beim Sinn dieser Regelung. Denn wenn man bei einem Basset, Spaniel oder einer Bulldoggenrasse Preisnachlass wg. Augenerkrankung in die Papiere schreibt oder z.B. bei einer französischen Bulldogge eine genetisch bedingte Atemwegserkrankung, dann freuen sich die Tierschützer. Das deutet nämlich auf Qualzucht hin und - schnuppdiwupp, gibt's ne Anzeige und dem Züchter wird der Laden dicht gemacht.
Welche Anzeige sollte es geben und wie sollte einem Züchter der Laden dicht gemacht werden??? Das wäre ja zu schön, wenn es so einfach ginge und nur noch der gewissenhafte Mensch züchten dürfte. Aber leider ist es nicht so ...
Wir können jetzt natürlich über Qualzuchten streiten und ich plustere mich auf und erkläre, daß es die Pflicht eines Züchters ist, zu versuchen, die Rasse zu verbessern.
Scherz beiseite:
Wir haben heute als Züchter die Möglichkeit, verschiedene Gentests zu gebrauchen.
Wenn ein Welpe einen Defekt hat oder dieser zu erwarten ist, kann ich diesen Defekt von der Gewährleistung ausschließen? Ich sage dem Welpenkäufer offen, daß dieser Defekt besteht oder auftreten kann und daß ich hierauf keine Gewährleistung geben kann, evt. gebe ich noch einen Preisnachlaß. Bin ich dann als Züchter "aus dem Schneider"?
Und nochmal: Ist der Züchter in der Beweispflicht, wenn der von ihm gezüchtete Hund erkrankt?
Du musst eine 2jährige Gwährleistung geben. Die ersten 6 Monate musst der Verkäufer dem Käufer beweisen, daß das Tier bei Übergabe nicht krank war. Danach muss der Käufer nachweisen, daß das Tier schon bei Übergabe krank war.
(Ich hoffe, es stimmt so, ansonsten mal googeln)
Ob du die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen kannst, weiß ich nicht.
Wenn im Vertrag festgehalten wird, daß z. B. ein Augenfehler vorliegt, dann wäre es kein "Sachmangel".
Sinnvoll ist es, Informationsmaterial über Welpen mitzugeben.
Sieh die Sache mal ganz praktisch: ein Hund mit genetischen Mängeln kostet den neuen Halter sehr viel Geld, weil häufig Operationen nötig werden, weil der Hund sonst kein halbwegs vernünftiges Hundeleben führen kann. Nimm als Beispiel junge Schäferhunde mit schwerer HD, französische Bulldoggen, bei denen die Stimmbänder durchtrennt werden müssen, weil sie sonst nach 10 Metern rennen bewußtlos zusammenklappen oder Rüden, bei denen die Hoden nicht in den Hodensack wachsen und wichtige Körperfunktionen (Harnleiter) abgedrückt werden. Aber ebenso Allergien, angeborene chronische Augenentzündungen, die ggf. nur operabel beherrscht werden können usw. Ist nicht einzusehen, warum der neue Halter das bezahlen soll. Dafür ist die Gewährleistungspflicht da. Aber z.B. auch für Katzen, die sich, was sich 2 Wochen später herausstellt, im Wurf mit Katzenschnupfen infiziert haben usw. HIer würde ich sagen, dass eine Mängelangabe im Kaufvertrag nicht ausreicht, damit der Züchter sich vor den Folgekosten drücken kann.
Problematisch wird die Sache auch bei Hunden mit Beruf. Ein Jagdhundwelpe oder ein Gebrauchshund, der nicht schussfest ist, sollte schon auch im Nachhinein einen ganz erheblichen Preisnachlass notwendig machen, denn der neue Halter wird den Hund deswegen (hoffentlich) nicht abgeben (oder wenn, dann in gute Hände), braucht aber dennoch einen neuen, der wieder Geld kostet, weil der erste seinen Beruf nicht erfüllen kann.
Anders ist es bei harmlosen Mängeln. Z.B. wenn die Ohren beim Spaniel zu kurz sind (interessiert den Hund nicht und der Käufer freut sich, wenn er deswegen billiger ist) oder der Schwanz zu sehr geringelt oder ein Farbfleck an der falschen Stelle sitzt. Der Hund (oder die Katze) ist dann zwar nicht mehr zur Zucht tauglich und wird auf keiner Ausstellung ankommen, aber wenn solche Mängel im Kaufvertrag stehen, dann gilt das wie bei jedem anderen Kaufvertrag auch: war bekannt, kann nicht nachträglich reklamiert werden. Fehlerhaftes Gebiss ist schon schwieriger; macht einen Zuchthund wertlos, bei einem nicht zur Zucht vorgesehenen Privathund kann man auch im Nachhinein paar Euro nachlassen, hätt sich der Fall.
Es gibt seriöse Züchter, die haben das immer schon so gehandhabt, und unseriöse, die einen Welpen verkauft haben und meinten, verkauft wie besehen, Folgekosten gehen uns nix an. Gegen solche Züchter richtet sich das Gesetz. Seriöse dürften damit weniger Schwierigkeiten haben.
Hmm ... das liest sich so, als wäre man mit einem Preisnachlaß aus dem Schneider, während man bei einfacher Aufklärung keine Absicherung hat.
Folgendes Szenario:
Züchter A läßt bei seinen Hunden einen genetischen Test auf Augenkrankheiten durchführen. Einer der Welpen ist vom Defekt befallen, lt. dem Hersteller des Gentests KANN der Hund an diesem Augendefekt erkranken (muß aber nicht).
Der Züchter klärt den Käufer über den Defekt auf, gibt aber keinen Preisnachlaß, da schon der Gentest z. B. 150 Euro kostet.
Züchter B stellt sich dumm und hat angeblich nie etwas von diesem Test gehört, züchtet munter und verkauft seine Hunde, egal ob krank oder nicht.
Züchter C hat schon 'mal etwas vom Test gehört, aber er ist ihm zu teuer, weswegen er diesen bei seinen Tieren nicht anwendet. Allerdings klärt er seine Käufer darüber auf, daß seine Tiere befallen sein könnten, da diese erbliche Krankheit existiert.
Züchter A macht genau das, was jeder vernünftige Kaufmann tut: er verkauft gengeteste Welpen, schlägt die Kosten dafür auf den Preis auf und kalkuliert so, dass er Hunde mit Gendefekten billiger verkauft.
Züchter B sollte eine gute Haftpflichtversicherung haben, da auf ihn Regressansprüche zukommen können. Außerdem könnte er irgendwann Ärger mit dem Zuchtverband bekommen - auch der legt ja Wert darauf, dass Hunde, die von seinen Mitgliedern verkauft werden, einwandfrei sind.
Züchter C verlässt sich auf die Dummheit seiner Kunden. Wenn ich darüber aufgeklärt werde, dass der Hund einen genetischen Fehler haben könnte, lasse ich den Gentest selber vornehmen und brumme dem Züchter, falls er negativ auffällt, Welpen und Gentestkosten auf. Will der Züchter auf diese Vertragsbedingung nicht eingehen, hole ich mir einen Hund von einem anderen.
(Mal abgesehen davon, dass ich meinen Hund für lau von einem Junkie geholt habe und andere sich ihre Viecher aus einem Tierheim besorgen und oft besser damit fahren.)
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