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Freiheitsentziehung / Freiheitsbeschränkung
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schengmk
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 10:46    Titel: ingewahrsamnahme Antworten mit Zitat

dann ist das ja alles sehr gut wenn das da so gemacht wird.
ich weiß nur das da andere behörden oder länder ziemlich schludern.
klar weiß ich warum dieser passus da drin steht und ich finde ihn ja richtig.
naja, ich glaube schon das in der praxis schonmal das ein oder andere nicht so eng gesehen wird wie es die theorie vorschreibt!
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omnerritas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 428
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

@schengmk
Ich denke es wird in der Praxis so eng gesehen wie es das Gesetz auch in der Theorie vorsieht. Doch mal ein Wort zum Richtervorbehalt, die wenigsten Gerichte hatten bis vor kurzem einen "Richternotruf". In vielen Bereichen war also zu bestimmten Zeiten (alles außerhalb der normalen Bürozeiten) kein Richter erreichbar. Inzwischen gibt es jedoch in einigen Bereichen Richterhotlines, die kann und muss man dann benutzen.
Es war auch früher schon so in Hessen gewesen, dass man versuchen musste einen Richter zu erreichen und dieser Versuch musste auch dokumentiert werden. In der Praxis sah es dann so aus, dass man um 03.00 Uhr morgens auf dem Gericht anruft, "verwundert" feststellt, dass wohl noch niemand arbeitet, wieder auflegt und im Tagebuch vermerkt... Bis dann der Richter zu erreichen gewesen wäre ist dann auch schon meistens die Maßnahme beendet.
Langsam etablieren sich jedoch die Hotlines, was dann auch für die Polizeibeamten schöner ist, da sie damit ein bißchen aus der Verantwortung herausgenommen werden (bleibt immer noch genug über).
Wenn es natürlich anders läuft oder anders gelaufen ist, dann ist es vermutlich nicht richtig gelaufen.

Mit freundlichen Grüßen

René
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Meine postings spiegeln lediglich meine Meinung zu den laut Forenregeln fiktiven Fallbeispielen wider.
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Mallows
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 137
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 08.01.06, 21:59    Titel: Find ich klug Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
das Reichsgericht hat früher gesagt, ein Einsperren werde dann zur Freiheitsentziehung, wenn es länger dauere als ein Vaterunser ).


ist doch eine gute und erschöpfende Antwort.

Gruß
Mallows
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Ultra posse nemo obligatur.
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