Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einklagen mir Status "noch nicht versorgt"
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einklagen mir Status "noch nicht versorgt"

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jeanjoa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 13:48    Titel: Einklagen mir Status "noch nicht versorgt" Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn ein Student sich in ein Institut, bzw. eine Universität einklagen möchte begründet er das mit den Kapazitätsargument. Er muß auch eidesstattlich unterschreiben, dass er nirgendwo in Deutschland diesen Studiengang studiert, also "noch nicht versorgt" ist. Was zählt da genau?

Als Beispiel klagt ein Student,
der bei der Fernuniversität Hagen "Politik und Organisation" als neuen Bachelorstudiengang studiert
bei einer Presenzuniversität, etwa dem Berliner Otto-Suhr-Institut der Freien Universität, weil er zum ersten Fachsemester von "Politikwissenschaften" als Diplomstudiengang abgeleht wurde.

Ist die Form der Universität relevant? Ist der Name des Studiengangs ausschlaggebend? Oder ist der Inhalt des Studiengangs relevant?

Komplikation:
Was, wenn er sich gleichzeitig bei der selben Universität zum zweiten Fachsemester aufgrund seiner Studienlaistungen im andersnamenigen Studiengang beworben hat und einstufen lassen will? Wäre das nicht eine vollkommen paradoxe Klage?

Dank und Gruß,

Jean
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jeanjoa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 15:47    Titel: Name des Studiums Antworten mit Zitat

Es mag etwas trostlos sein, wenn ich mir selber antworte, aber hier mein neuer Stand:

Es ist nach Aussage von Prof.Korte (Dozent an der HU) vor allem der Name des Stuidenfachs relevant. Allerdings werden die Berliner Universitäten ihre eigenen Anwälte einstellen, die explizit die Aufgabe haben, die Bearbeitungskosten hochzutreiben. Das, durch ständigen Briefwechsel.

Weiß aber niemand eine genauere Antwort in Bezug auf die Rechtslage?

Gruß,

Jean
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.