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Unterhaltspflicht der Eltern erloschen?

 
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Marcello21
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 17:43    Titel: Unterhaltspflicht der Eltern erloschen? Antworten mit Zitat

Hallo,

leider weiss ich nicht genau ob ich die richtige Rubrik gewählt habe,
trotzdem möchte ich mein Problem schildern.

Ich bin fast 22 jahre, habe mit schon 18 Jahren eine kaufmännische
Lehre abgeschlossen. Diese Erstausbildung haben meine Eltern
ohne Einwände finanziert. Nach der Ausbildung habe ich fast
1 Jahr gearbeitet als kaufmännischer Angestellter. Habe demnach
schon ein Jahr Einkommen genossen. Nach meiner Tätigkeit habe
ich mein Abitur auf dem 2. Bildungsweg nachgeholt.
Nach meiner Erstausbildung, haben mich meine Eltern nicht mehr
finanziell unterstützt, da sie erwähnten, dass sie nicht mehr verpflichtet sind
mir finaziell zu helfen. Während des Abi's habe ich mich mit jobben rumgeschlagen.

Lange Rede, kurzer Sinn.

Nun habe ich ein Studium begonnen. Nach Einsendung des Bafög Antrages,
bekam ich die Antwort, dass mir keinerlei finazielle Hilfe des Förderungsamtes
zu steht, da meine Eltern ganz einfach zu viel verdienen.

Jetzt stehe ich da.

Ich bekomme kein Geld seitens des Bafög Amtes und auch keine Hilfe
von meinen Eltern. Nun, jetzt habe ich gehört das es die sogenannten
Vorausleistungen gibt. Dies wäre ein Thema.

Desweiteren argumentiert mein Vater bis heute noch wehemend so,
dass er defenitiv nicht mehr meine weitere Schulkarriere finanzieren muss.

Allmählich überlege ich mir, dass Studium abzubrechen. Ich könnte jobben
gehen, aber den vollen Lebensunterhalt verdienen, zusätzlich studieren,
dass machen viele, jedoch stellt sich das für mich als ein großes Problem dar.

Hat jemand eine Ahnung wie es rechtlich aussieht, nach Forderung einer
finanziellen Hilfe? Wann sind meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig?
Und wie kann man trotz der Fakten finanzielle Hilfe bekommen.
Trotz der Differenzen zwischen meinen Eltern und mir, möchte ich
diese nicht weiter vergrößern. Was kann ich nur machen?
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollten sich juristischen Rat einholen. Das geht leider nicht hier im Forum....

Erkundigen Sie sich doch mal bei Ihrem Studentenwerk. Oftsmals bieten diese juristische Erstberatungen für Studenten an. Dann könnten Sie für Ihren Einzelfall klären, ob Sie von Ihren Eltern noch Unterhalt bekommen bzw. einklagen können.

Gruß
mc
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kokablue
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Eltern sind unter Umständen auch für die Zweitausbildung unterhaltspflichtig!

Das kommt auf das Bundesland an in dem du wohnst/studierst (bin kein Anwalt kenne die Formalitäten nicht genau, weiß es aber aus eigener Erfahrung und Recherche)
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Zachariah
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich kann dir da beim Stud-werk geholfen werden. Die bestimmen eh, ob du elternunabhängiges Bafög bekommst oder nicht. Soweit ich weiß, ist dies von Art und Dauer deiner elternunabhängigen Einkünfte während und nach deiner Ausbildung abhängig. Ich absolvierte ebenfalls folgende Ausbildungen etc:

Art (Zeit)

- Abitur (14)
- Zivildienst (1)
- Arbeitslos/geringfügig besch. (1)
- Ausbildung (2)

Mein Alter bei Studienbeginn: knapp 25
Meine Eltern wurden nach 4 Jahren Eigenverdienstes VOLL angerechnet. Ich fragte nach und erfuhr, dass ich noch ein gutes Jahr hätte arbeiten müssen, um in den Genuss (ist wirklich einer) des elternunabhängigen Bafögs zu kommen.

Procedere, wenn du Geld brauchst und an deine Eltern Fürsorgeanspruch hast: Du trittst üblicherweise diesen Anspruch an deine Eltern an das entsprechende Bundesland, in dem sich dein Bafög-Amt befindet, ab, das dich dann normal und elternunabhängig bezahlt. Allerdings holt sich dann das Land die Kohle bei deinen Eltern wieder, was bei Verweigerung von Kontopfändung über Fahrzeugstillegungen bis zur Beugehaft führen kann. Der Exekuter ist da gnadenlos.
Dies ist übrigens lediglich das, was mir beim Bafög-Amt mitgeteilt wurde.

Fakt ist also laut dieser Aussagen: Bist du lediglich elternabhängig Bafög-berechtigt, sind deine Eltern gesetzlich verpflichtet, dir den Bafögsatz zu zahlen. (Fürsorgepflicht).

Kläre also ab, ob du tatsächlich keinen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hast. Man wird dir an einschlägiger Stelle (s.u.) konkret weiterhelfen. (Soweit ich weiß, kann man im Zweifelsfall die Entscheidung/ den Bafögbescheid des Sachbearbeiters durch Vorgesetzte auf Korrektheit prüfen lassen.)
---> Gang zum Bafög-Amt! Winken

Gruß
Zach
_________________
Ein Gott ist der Mensch, wenn er träumt, ein Bettler, wenn er nachdenkt. (Hölderlin, Hyperion)
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