Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verkauf von in der Schwangerschaft nicht zulässigen Medikame
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verkauf von in der Schwangerschaft nicht zulässigen Medikame

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Apothekenrecht / Versand / Internetapotheke
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
balanceo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 10:12    Titel: Verkauf von in der Schwangerschaft nicht zulässigen Medikame Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war vor einiger Zeit beim Arzt und unmittelbar danach - mit grünem Rezept von ihm und einem Medikamentennamen, der nur auf einem Notizzettel stand - in der Apotheke.
Zu dem Zeitpunkt war ich in der 34. Schwangerschaftswoche (Ende 8. Monat), also schon deutlich sichtbar schwanger. Ich habe die dort erhaltenen Medikamente mit nach Hause genommen und war nach der Lektüre der Beipackzettel ziemlich entsetzt, diese überhaupt mitbekommen zu haben. Ich habe sie dann selbstverständlich nicht eingenommen und wollte sie vier Tage später in der Apotheke zurückgeben, wo die dort Anwesenden sich jedoch trotz meiner Erläuterung geweigert haben, die versiegelten Produkte zurückzunehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten.
Es handelte sich um Hustensaft (stand auf dem grünen Rezept), Originaltext Beipackzettel - Warnhinweis: "Ein gesundheitliches Risiko besteht u.a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern."
Das andere Produkt war ein Hustentee (stand nur auf dem Notizzettel, wobei das dort vermerkte Produkt nicht mehr erhältlich war und die Apothekerin nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt mir einen anderen Tee ausgehändigt hat. Originaltext Beipackzettel - Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise: "Zur Anwendung dieses Arzneimittels in Schwangeschaft und Stillzeit sowie bei Kindern unter 12 Jahren liegen keine ausreichenen Untersuchungen vor. Aus diesem Grund sollte X in der Schwangerschaft und Stillzeit sowie von Schulkindern im Alter von 6-12 Jahren nicht eingenommen werden."
Die Dame, die die Rücknahme der Medikamente verweigert hat berief sich auf die Verschreibung durch den Arzt, meinte ich solle mich an ihn wenden. Das wollte ich jedoch nicht, da ich so schon mit der Behandlung dort unzufrieden war. Ist nicht die Apotheke auch trotz Rezept in der Pflicht, einen zumindest auf diese Warnhinweise hinzuweisen? Dann hätte ich die Medikamente gar nicht erst gekauft!

Vielen Dank im Voraus
und viele Grüße
Barbara
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Letofred
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 23:11    Titel: Re: Verkauf von in der Schwangerschaft nicht zulässigen Medi Antworten mit Zitat

balanceo hat folgendes geschrieben::
"Zur Anwendung dieses Arzneimittels in Schwangeschaft und Stillzeit sowie bei Kindern unter 12 Jahren liegen keine ausreichenen Untersuchungen vor. Aus diesem Grund sollte X in der Schwangerschaft und Stillzeit sowie von Schulkindern im Alter von 6-12 Jahren nicht eingenommen werden."


Diesen Satz ließt man viel zu oft. Eine juristische Hintertür des haftenden Herstellers, wenn er sich rechtlich absichern will und keine gezielten Untersuchungen zur (vergleichsweise) kleinen und schlecht validierbaren Patientengruppe "Schwangere und Stillende" durchgeführt hat.
Besonders bei pflanzlichen Präparaten existieren jahrhunderte- oder jahrzehntelange Erfahrungen, jedoch kein "wissenschaftlicher" Bericht.

Im Falle des Hustentees würde ich dies für unbedenklich halten (meist: Schleimbildner wie Salbei oder Thymian oder ätherische Öle u.ä.)
Bei dem Pflanzlichen Arzneimittel ist ohne Angabe der Zusammensetzung keine so einfache Aburteilung der Gebrauchsinformationen möglich.
Im Zweifelsfall sollte daher eine Schwangere auch immer Ihren Arzt befragen. Dieser haftet für seine Verordnung, da er aber auch den Gesundheitszustand der Patientin am besten kennt. Daher ist es ihm auch möglich gewisse Nebenwirkungen, welche in der Packungsbeilage aufgeführt sind auszuschließen. Auch muß er das Auftreten von Nebenwirkungen in Kauf nehmen, wenn durch die Nichtanwendung eines Arzneimittels größere Gesundheitsgefahren für Mutter und Kind drohen.

Leider sieht auch unsere Gesundheitsministerin die die Sache etwas Zwiespältig: Während Arzneimittel mit größeren unerwünschten Wirkungen (verschreibungspflichtige) weiterhin erstattungsfähig sind, können Arzneimittel mit besonders geringem Nebenwirkungspotential (freiverkäufliche) nicht oder nur in begrenztem Umfang zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Eine folgenschwere Entscheidung die 1914 in der RVO (Reichsversicherungsordnung) nie so gewollt war.

Leider sind die Einschnitte im Gesundheitswesen in den letzten Jahren sehr zu Lasten der Qualität gegangen. Mein Tip: Suchen Sie sich einen Arzt, dem Sie vertrauen und einen Apotheker der Sie berät!

Mit freundlichem Gruß,

Apotheker
A. Strümpel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Letofred
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 23:26    Titel: Re: Verkauf von in der Schwangerschaft nicht zulässigen Medi Antworten mit Zitat

balanceo hat folgendes geschrieben::
Ich habe sie dann selbstverständlich nicht eingenommen und wollte sie vier Tage später in der Apotheke zurückgeben, wo die dort Anwesenden sich jedoch trotz meiner Erläuterung geweigert haben, die versiegelten Produkte zurückzunehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten.


Was diesen Punkt angeht, hat sich die Mitarbeiterin zumindest juristisch korret verhalten.
Ein Arzneimittel, welches die Apothekenbetriebsräume verläßt darf nicht mehr von der Apotheke zurückgenommen werden (im Sinne von wiederverwendet werden). Zur Rücknahme als Alt-Arzneimittel zum Zwecke der Entsorgung wäre Sie verpflichtet, ohne natürlich die Kosten erstatten zu müssen.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises steht Ihnen nach meinem Kenntnissstand nur zu, wenn die Mitarbeiterin ihnen eine Falsch-Information gegeben hätte (z.B auf Ihre Frage, ob das Arzneimittel gänzlich unbedenklich in der Schwangerschaft anwendbar ist).
Doch selbst in diesem Fall kann sich die Mitarbeiterin darauf berufen, das die Anwendung durch den Arzt (trotz der Distanzierung des Herstellers) legitimiert wurde.
Dies ist nur eine juristische Hin-und-Her-Schieberei der Haftungspflicht.

Wie bereits erwähnt blieben uns wenig Handlungsmöglichkeiten für Schwangere ohne die pflanzlichen Heilmittel. Gerade bei Erkältungskrankheiten stellen Sie eine sinnvolle Alternative zur "Chemie" dar und sind in weitem Maße unbedenklich anzuwenden.
Für eine eingehende Beratung finden Sie sicher einen engagierten Apotheker (in Ihrem Fall emfehle ich Ihnen speziell nach einem/er Apotheker/-in zu verlangen) in Ihrer Nähe oder können sich auch gern von mir beraten lassen.

Die besten Wünsche für Ihre Gesundheit und Ihr Kind,
Apotheker
A. Strümpel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mary-Anne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 562

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ein Beratungstelefon für Schwangere, die sich nicht sicher sind, welche Medikamente in der SS genommen werden dürfen:

http://www.bbges.de/content/index95ba.html

PS Ich hoffe, Links sind hier in diesem Forum erlaubt?
_________________
Liebe Grüße
Mary-Anne
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Apothekenrecht / Versand / Internetapotheke Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.