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Hallo Leute!
Ich hab da mal ne Frage: Wenn jemand, der bei einer gesetzl. KV freiwillig versichert ist, weil er keinen Job hat und Unterhalt von seinen Eltern bekommt, einen auf fünf Wochen begrenzten Job bekommt, müsste er ja eigentlich dies der KV melden, und dann würde er für diesen Zeitraum seine KV über das Bruttogehalt zahlen, und danach müsste er sich wieder auf die freiwillige Versicherung ummelden.
Dann müsste aber der Arbeitgeber auch einen Anteil zahlen, und würde den Arbeitnehmer deshalb eventuell doch nicht einstellen, da er auch Leute bekommen kann, bei denen er dies nicht muss(z.B. wg. Familienversicherung).
Andererseits könnte der Arbeitnehmer auch seiner KV nichts melden, und einfach für den Zeitraum weiterhin freiwillig versichert bleiben und den Standardbeitragssatz bezahlen, dies wäre aber nicht erlaubt, oder? Und könnte die KV dies irgendwie herausbekommen, z.B. über die Steuererklärung? Aber diesbezüglich dürfte doch eigentlich nicht so ein grosser Austausch zwischen den KVs und dem Finanzamt stattfinden, weil dies ein sehr grosser Verwaltungsaufwand wäre, oder? Und gibt es da für die KV noch weitere Möglichkeiten, so etwas herauszubekommen? Was würdet ihr diesem Arbeitnehmer raten, wenn er bei korrektem Verhalten eventuell den Job nicht bekommt??
Dann müsste aber der Arbeitgeber auch einen Anteil zahlen, und würde den Arbeitnehmer deshalb eventuell doch nicht einstellen, da er auch Leute bekommen kann, bei denen er dies nicht muss(z.B. wg. Familienversicherung).
Auch beim Familienversicherten entfällt die Familienversicherung, wenn er mehr als 400 Euro verdient.
Der 5-Wochen-Job könnte versicherungsfrei sein, wenn er nicht "berufsmäßig" ausgeübt wird. Das trifft z.B. bei Studenten zu, die nur in den Ferien bis zu 2 Monate arbeiten. Mit dem erlernten Beruf hat es nichts zu tun.
Danke für die prompte Antwort, aber nehmen wir mal an, dass der Arbeitnehmer kein Student, sondern wie gesagt Arbeitsloser ist, der keinerlei Ausbildung hat. Wäre der Job dann versicherungsfrei? Denn bei fünf Wochen kann man doch nicht von einer berufsmässigen Arbeit sprechen, oder? Aber der Job läuft schon über die Lohnsteuerkarte.
Nochmal zur Klarstellung: Es geht hier nicht um mich persönlich, und ich werde demjenigen natürlich auch dazu raten, auf jeden Fall den gesetzlich korrekten Weg zu gehen, ich wurde einfach nur gebeten, diese Frage hier zu stellen, um herauszubekommen, ob es vielleicht doch andere Möglichkeiten gibt.
Hmm, okay, das ganze hat sich soeben sowieso erledigt, denn ich habe grade erfahren, dass der Job eh nur auf 400€-Basis laufen wird, und da ändert sich dann ja an der freiwilligen Versicherung eh nichts. Dieser Thread kann also geschlossen werden, wobei mich das trotzdem interessieren würde, ab wann ein Arbeitsloser, der freiwillig versichert ist, sich ummelden muss, ob das irgendwie zeit- oder tätigkeitsabhängig ist oder wonach sich das sonst richtet. Also wenn da jemand was drüber weiss, kann er das ja trotzdem noch mitteilen, ich werde hier nochmal vorbeischauen. Danke!
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