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Kindesunterhalt eines Kindes ?

 
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cofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 08:55    Titel: Kindesunterhalt eines Kindes ? Antworten mit Zitat

Kann mir jemand sagen wie das läuft wenn die Kinder Mädchen 13 Jahre , Junge 9 Jahre bis jetzt bei KM wohnen und das Mädchen nun zum Vater ziehen will. Die KM hat einen Titel für beide Kinder, die KM kriegt KEINEN Unterhalt da sie bei der Scheidung ein satte Abfindung erhalten hat, dies ist auch schriftlich dokumentiert und festgehalten. Die KM arbeitet 50 %.

Nun will dass Mädchen zum KV ziehen. Der Kindvater ist wieder verheiratet und beide sind berufstätig mit (getrennten Konto’s ). Ist jemand selber in dieser gleichen Situation und kann er mir sagen wie das nun läuft aus eigener Erfahrung ? Meiner Meinung nach müsste der KV der KM dann nichts mehr zahlen oder wie wird das gehandhabt ?
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Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Also, der Vater muss weiter für den Sohn zahlen, umgekehrt die Mutter für die Tochter.

Chavah
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cofi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Chavah hat folgendes geschrieben::
Also, der Vater muss weiter für den Sohn zahlen, umgekehrt die Mutter für die Tochter.

Chavah


das hab ich vermuetet, aber wie ist es wenn die Mutter mit 50 % wenig verdient ? kann sie dann den Vater weiterhin belangen oder muss sie mehr arbeiten gehen ?
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Ina_1963
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 256

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

KV müsste m.E. an die KM den Unterhalt für den 9 jährigen und die KM den Unterhalt für die 13 jährige an den KV zahlen. Da der Unterhaltsanspruch auch nach Alter gestaffelt ist, müsste die Mutter evtl. für die 13jährige mehr zahlen als der Vater für den 9jährigen.

Hier greift meiner Kenntnis nach dann aber auch wieder die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, sodass es durchaus sein kann, dass der Vater trotzdem, evtl. verringerten, Unterhalt für den 9jährigen zahlen muss und die Mutter von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der 13jährigen befreit ist bis sie Vollzeit arbeitet muss. Hier ist das Alter des jüngsten Kindes maßgeblich und je nach OLG-Zugehörigkeit unterschiedlich
Oder, bei der KM ggf., je nach Einkommen, die Berliner Tabelle anzuwenden ist, woraus sich auch eine geringere Unterhaltsverpflichtung als nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

Gruß
Ina
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Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
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