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Verfasst am: 11.11.04, 19:50 Titel: Kindergeld wenn Sohn Gewerbe angemeldet hat?
Hallo und Guten Abend,
mein 19jähriger Sohn, der zur Zeit noch die 13. Klasse besucht hat beim Ordnungsamt ein Gewerbe angmeldet und vom Finanzamt Steuernummer und Umsatzsteuernummer bekommen.
Jetzt meine Frage: wieviel Nettoumsatz darf er im Jahr machen damit ich als Vater nicht den Anspruch auf das Kindergeld verliere?
Kann er eventuelle Kosten mit einer bestimmten Höchstverdienstgrenze zum Erhalt des Kindergeldes mit dem Nettoeinkommen abrechnen? Zum Beispiel wenn ich Ihm ein Büro im Haus vermiete? Werbungskosten?
Die Grenze kann ich dir leider nicht sagen, aber er kann von seinem Einkommen nichts abrechnen, damit das Kindergeld weiter gezahlt wird.
Ich persönlich bin Azubi und kriege Netto 520 EUR. Ich habe eine eigene Wohnung und ein Auto, folglich bleibt rechnerisch nichts übrig. Meine Eltern kriegen trotzdem kein Kindergeld. Und zwar nicht deshalb, weil ich nicht mehr zu Hause wohne, sondern weil mein Nettoeinkommen zu hoch ist.
PS: Was hat das mit Sportrecht zu tun?!? _________________ Songtexte ohne Werbung!
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