Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung von Fitnessstudio wegen krankheit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung von Fitnessstudio wegen krankheit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Sportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Death2Dadas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 15:33    Titel: Kündigung von Fitnessstudio wegen krankheit Antworten mit Zitat

hallo,
also folgendes meine Freundin hat vom arzt ne bescheinigung das sie gewisse erkankungen hat und das weitere sportliche Tätigkeiten medizinisch nicht tragbar wären.
das fitnessstudio meint aber das dies nicht geht .. Sie könnte ja die anderen dinge wie z.b sauna usw.. im hause nutzen...und deshalb können sie den vertrag nicht kündigen.
dürfen die das.. also wenn die das dürfen dann müsste doch eigentlich eine minderung vom beitrag drin sein da ja eigentlich zum vertrag die gesamte nutztung gehört oder wie ist das...

hier mal ein auszug von der diagnose
Zitat:

wegen einer rezdivierenden Schwindelsymptomatik behandelt. Zudem klagte sie über eine akut auftredende Osteoarthritis im Kniegelenk li festgestellt infolge einer körperlichen Überbeanspruchung. Aus med. Sicht sollte in Zukunft Streßsituationen in psychischer wie körperlicher Hinsicht vermieden werden. Eine körperliche Belastung im Pahmen sportlicher Betätigung ist derzeit med. nicht vertretbar


danke mal im vorraus...
also das selbe hatte ich bei einem anderen studio, ich bin jetzt operiert worden am rücken und der arzt hat auch eine bescheinigung ausgestellt und bei mir haben die kein theater gemacht.

vielen dank.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich wie hier aus dem Attest ergibt, dass eine sportliche Betätigung medizinisch nicht vertretbar ist, dann ist dies nach der gängigen Rechtsprechung ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Einfach mal die Suchfunktion benutzen, das Thema ist schon diverse Male behandelt worden. Auf Sauna etc. braucht man sich nicht verweisen zu lassen.

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Sportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.