Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Forderung gegen jetzt in England lebenden Schuldner
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Forderung gegen jetzt in England lebenden Schuldner

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bine60
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 46
Wohnort: OWL

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 11:32    Titel: Forderung gegen jetzt in England lebenden Schuldner Antworten mit Zitat

Guten Tag ins Land,
vielleicht kann jemand einen Rat zu folgendem Problem geben:

A = Mutter einer minderjährigen Tochter
B = minderjährige Tochter obiger Mutter
C = Ex-Mann von A und Vater von B

A+B haben einen titulierten Anspruch gegen C wegen nicht geleisteter Unterhaltzahlungen in Höhe von ca. 13.000 €. C ist deutscher Staatsbürger, lebt seit ca. 1,5 Jahren in England. C war bis 30.09. Angestellter einer deutschen Firma, die "Tochterfirmen" in England hat.
A+B haben eine Gehaltspfändung beim deutschen Arbeitgeber gemacht, C ist aber "passend" bei der Firma ausgeschieden, so dass die Vollstreckung fruchtlos verlaufen ist.
C hat inzwischen sämtliche familiären Brücken in Deutschland abgebrochen, kein Eigentum mehr (verkauft).
Wie können A+B ihre Forderungen gegen C durchsetzen? Der neue Arbeitgeber von C ist nicht bekannt, vermutlich aber eine der "Tochterfirmen" vom früheren deutschen Arbeitgeber.
Kontoverbindung von C ist auch nicht zu ermitteln, zwar zahlt C geringe Unterhaltsbeträge, aber die Bank darf die Kontoverbindung nicht herausgeben.

A+B haben sich über die Jahre hinweg verschulden müssen und benötigen dringend die Unterhaltsrückstände der letzten Jahre.

Was gibt es für Möglichkeiten?

Danke im Voraus für Antworten.

Liebe Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bine60
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 46
Wohnort: OWL

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzung zu obigem Eintrag:

Inzwischen besteht die Möglichkeit, die Kontoverbindung von C in England zu bekommen.

Liest hier jemand mit, der mir Informationen geben kann, wie ich in Großbritannien eine Kontenpfändung machen kann? (Deutsches Rechtswesen ist mir geläufig, brauche für Pfändungen keinen Anwalt)

Danke für Hinweise.

Liebe Grüße
Bine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bine60
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 46
Wohnort: OWL

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gibts denn hier im Forum wirklich niemanden, der mir einen Hinweis geben kann? Oder bin ich hier mit dem Problem im falschen Threat?

Gruß
Bine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hierzu gibt es eine EU-Verordnung, die EuGVVO: http://dejure.org/gesetze/EuGVVO

Der deutsche Unterhaltstitel muss in England für Vollstreckbar erklärt (bzw, in England "zur Vollstreckung registriert") und dann durch die zuständigen englischen Behörden vollstreckt werden: Art 38 ff. EuGVVO.

Im Anhang steht, dass bei Unterhaltssachen in England und Wales die Magistrate's Courts zuständig sind, also die untersten Gerichte, und das sie über den secretary of state zu involvieren sind, was auch immer das bedeutet.

Das ist alles nicht so einfach! Am besten wendet sich A an eine Anwaltskanzlei, die auf internationales Privatrecht spezialisiert ist und die vielleicht in einem kooperationsverhältnis zu einer Kanzlei in Großbritannien steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bine60
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 46
Wohnort: OWL

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

@cicero:
Vielen Dank für den Link, werde mich da mal durcharbeiten.....

Problem ist, dass mehrere Anwälte hier in Deutschland (Bielefeld) A und B nicht weiterhelfen konnten/wollten *seufz*.

Liebe Grüße
Bine
_________________
Meine Antworten sind keine Rechtsberatung - nur Wiedergabe von Erfahrungen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ausgesprochen traurig! Aber es gibt ja genau hier auf dieser Webseite eine Anwaltssuchfunktion:

http://www.recht.de/index.php3?menue=Anwaelte

A und B sollten dort mal nach einem Anwalt mit "Tätigkeitsschwerpunkt: Internationales Privatrecht" suchen und mit ihm Kontakt aufnehmen. Ich habe gerade geschaut, es gibt viele Einträge. Wahrscheinlich wird er seine Kanzlei nicht gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft zu A und B haben, aber wenn er den beiden zu ihrem Geld verhelfen kann, dann werden die beiden sicher auch weitere Wege in Kauf nehmen.

viele Grüße,

Cicero
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

PS: damit mir hier nichts unterstellt wird: Ich bin kein Anwalt und tauche in dieser Liste nicht auf!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Internationales Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.