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Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Ein Musik Verlag hat einem Familienmitglied nach Erhalt und Bezahlung eines Angebotes (CD zu Sonderpreis) weitere Teile dieser Musikreihe zukommen lassen. Diese Päckchen wurden jedoch nicht angenommen und vom Postboten gleich wieder mitgenommen. Das waren 5 Päckchen insgesamt. Nun schreibt der Verlag, inzwischen mit einer Frist zur Begleichung der offen stehenden Betrages und Drohung mit der Inkassoabteilung.
Nach Anruf bei der Poststelle wurde mir gesagt, da die Päckchen nicht angenommen wurden, sollte keinerlei Befürchtung bestehen, den geforderten Betrag leisten zu müssen.
Im Brief des Verlages wurde der Vorschlag unterbreitet ein "Nachforschungsantrag" bei der Post zu stellen. Dies ist jedoch nicht möglich, da die Päckchen nicht angenommen wurden.
Somit rief ich bei der Hotline des Verlages an.
Ich schilderte der Dame an der Hotline, dass ich nicht bereit sei, für nicht angenommene und erhaltene Ware zu bezahlen. Sie meinte, unfrankierte Päckchen werden von der Post zwischen gelagert und anschliessend nach gewisser Zeit dem Schredder zu Fraß vorgeworfen. Nun habe ich erstmal die 7-Tage Frist aufgehoben/verschoben und meinte ich melde mich wieder.
Ein weiteres Telefonat bei der Poststelle, brachte mich nicht weiter nur erneut die Info, dass ich ja nicht angenommen habe und somit keinerlei Verpflichtung eingegangen bin.
Kann mir jemand, etwas genauer bestätigen, dass ich rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann?
Mir wurde von der Hotline auch das Angebot gemacht, nachdem ich äusserte, die Ware nicht angenommen zu haben, nur die Hälfte des Betrages zahlen zu müssen. Das macht mich stutzig, ob das eine normale Verfahrensweise ist, die Häfte des Preises bezahlen zu lassen, obwohl die Waren angeblich dem Schredder zum Opfer fallen?
Wäre für ein paar Antworten und Meinungen dankbar, um den rechtlichen Hintergrund zu kennen, damit ich beim nächsten Anruf eine entsprechend klare Ansage machen zu können. Zur Not muss die Rechtsschutzversicherung herhalten.
Normalerweise werden nicht angenommene Sendungen an den Absender retourniert. Zumindest macht die Post das, wenn unsere Kunden eine Sendung nicht annehmen.
Es stellt sich nun die Frage, was für ein Vertrag mit dem Versender zustande gekommen ist. Nach 439 (2) ist der Versender in der Pflicht, die Kaufsache abzunehmen. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
Ich habe so die dunkle Hoffnung, dass bei P jemand nachgesehen und das in Ordnung gebracht hat. Vielleicht hat die Vertreterin mal was geleistet?
Wäre der dritte Inkassofall mit dem wir bei P momentan zu tun haben.
Ein Kunde (Kollege von mir) hat nach Kündigung seines Abos einen Brief bekommen. Er bekommt kolo 2 Monate komplett, muss die Smartcard also noch nicht zurückschicken. Parallel beauftragt P aber I, weil die Karten noch nicht da sind.
Der andere Kunde hat sein Abo nachweisbar gekündigt, P bucht aber trotzdem munter Kohle von ihm ab. Auf meinen Rat hin hat er die Lastschriften zurückgebucht, woraufhin sich I bei ihm gemeldet hat.
Das habe ich alles mal unserer Vertreterin mitgeteilt. Immerhin kann man P Abos wirklich bald nciht mehr guten Gewissens an die Kunden verkaufen. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
Prüfen, ob wirklich keine Bestellung, Abo, Club etc vorgelegen hat. Ansonsten siehe:
Zitat:
§ 241a
Unbestellte Leistungen *)
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
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