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umsatzsteuer bei arbeit auf honorarbasis nicht entrichtet

 
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peterpaul
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 16:59    Titel: umsatzsteuer bei arbeit auf honorarbasis nicht entrichtet Antworten mit Zitat

hallo,
hab mal zwei fragen.
bin zur zeit noch student und hab in den letzten 15 monaten auf honorarbasis gearbeitet, dies aber dem finanzamt nicht mitgeteilt und somit auch keine steuern gezahlt.
die unterlassene steuerschuld beläuft sich auf ca. 600 euro.
überlege vor jobbeginn die geschichte über eine selbstanzeige aus der welt zu schaffen.
hätte gerne gewusst, wie hoch neben der steuernachzahlung die zu erwartende strafe ist, wenn ich nicht melde.
und als was gilt diese strafe rechtlich (bußgeldbescheid?, bis 90 tagessätze doch nicht als vorstrafe oder?)
danke für etwaige informationen
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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

jaja, zu weihnachten werden die schwarzen schafe wieder weiß! aber alles ist bestens, wenn die steuerschuld sofort bezahlt wird. das ganze nennt sich strafbefreiende selbstanzeige und ist in § 371 Abs. 1 Abgabenordnung geregelt.

es sind die steuererklärungen einzureichen und sofort zu begleichen (die zahllast berechnet man bei der USt ja selber). das einzige was das finanzamt dann ggf. später noch nachfordert sind hinterziehungszinsen (6% p.a.).

mfg vom

showbee
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peterpaul
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

danke erstmal Sehr glücklich
was mich noch interessiert:
muss ich denn ein gewerbe nachmelden? oder reicht eine umsatzsteueranzeige ohne steuernummer beim zuständigen finanzamt?
mfg
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Heide
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 05:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was machen Sie denn auf Honorarbasis? Sind Sie gewerblich tätig ( dann sollten Sie ein Gewerbe anmelden/nachmelden) oder handelt es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit?
Heide
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peterpaul
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

arbeitete als lehrkraft bei einem bildungsträger. also als freiberufler tätig. damit einkünfte aus selbständiger tätigkeit. muss ich dafür ein gewerbe nachmelden oder kann ich diese als einkünfte aus selbständiger tätigkeit in der steuererklärung angeben und das wars?
war im letzten jahr noch student und müsste den über den freibetrag hinausgehenden einkommensbetrag versteuern oder?
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Heide
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

nein, dann müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Geben Sie Ihre Steuererklärung ab (ESt, vergessen Sie nicht ggf. den Freibetrag nach § 3.26 EStG zu beantragen und Ihre USt Erklärung. Dann sind Sie " raus".)
Zweckmäßig ist es, wenn Sie das ELSTER-Programm der Finanzverwaltung dazu verwenden--dann sehen Sie gleich, ob und wieviel Sie nachzahlen müssen!
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peterpaul
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

danke! Idee
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

peterpaul hat folgendes geschrieben::
arbeitete als lehrkraft bei einem bildungsträger


Dann möchte neben dem Finanzamt auch die Deutsche Rentenversicherung informiert werden und 19,5 % des Arbeitseinkommens als Pflichtbeitrag erhalten. Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, müßte je nach den Umständen des Falles auch hier der Beitrag neu berechnet werden.
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Heide
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="FM"][quote="peterpaul"]arbeitete als lehrkraft bei einem bildungsträger[/quote]

Dann möchte neben dem Finanzamt auch die Deutsche Rentenversicherung informiert werden und 19,5 % des Arbeitseinkommens als Pflichtbeitrag erhalten. Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, müßte je nach den Umständen des Falles auch hier der Beitrag neu berechnet werden.[/quote]


Das ist mir neu--wo steht das?
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