Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.01.06, 07:48 Titel: Welches Recht ist anwendbar?
Hallo liebe Formusteilnehmer!
M und F lebten in Kasachstan und heirateten dort als kasachische Staatsangehörige. Aus der Ehe ist ein Kind hervorgegangen. Dann wurde die Ehe in Kasachstan geschieden. Anschließend siedelte M ohne nach Deutschland über und besitzt jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Ex-Ehefrau und das Kind leben weiterhin in Kasachstan.
F möchte nun den M auf Kindesunterhalt in Anspruch nehmen. Wird das deutsche Gericht bei seiner Entscheidung das kasachische oder das deutsche Recht anwenden?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.