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Verfasst am: 15.01.06, 00:34 Titel: Neue Zinsverhandlungen, zockt die Sparkasse Kunden ab..????
Folgender Sachverhalt:
Der Hypothekenvertrag des Sparkassenkunden "Müller" steht zu neuen Zinsverhandlungen an, da die 10-jährige Zinsbindung zum Termin XY ausläuft. Herrn Müller wird ein schriftliches Angebot formuliert, bei dem sich der Sachbearbeiter folgenden Satzes bedient:
"Ablauf der Zinsfestschreibung für Darlehen Nr XXXXX über ursprünglich (sagen wir fiktiv) 35.000 Euro."
Tatsächlich hat der Kunde Müller jedoch nur noch eine schuldnerische Last von 31.000 Euro gegenüber der Sparkasse. Der Sachbearbeiter errechnet die neue monatliche Leistungsrate in seinem Angebot jedoch nicht aus den tatsächlich noch vorhandenen Verbindlichkeiten von 31.000 Euro, sondern aus der Ursprungssumme von 35.000 Euro. Das macht bei Herrn Müller eine monatliche Mehrbelastung von 21 Euro je Monat aus, also bei 5-jähriger Zinsbindung immerhin 1260 Euro höhere Belastung .
Ist diese Vorgehensweise rechtens, oder liegt hier ein betrügerisches Handlen vor...??? Der Kreditvertrag selbst sowie das Kleingedruckte lassen sich dazu nicht aus. Wenn Herr Müller bei einem anderen Kreditinstitut mit besseren Konditionen eine Anschlussfinanzierung durchführt, hätte er ja schliesslich auch nur die Ursprungskreditsumme abzüglich der geleisteten Tilgung zu bezahlen.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 15.01.06, 09:19 Titel:
Aber Dir entsteht doch kein Nachteil. Lediglich der Tilgungsteil erhöht sich um monatlich 21,00 €. Von Abzocken kann doch nicht die Rede sein. Die Zinsberechnung erfolgt ja auf die 31.000,00€ und nur das verdient die Bank/Sparkasse.
Das sehe ich genauso. Der Kredit wird dadurch schneller getilgt. Ein Schaden entsteht für den Kreditnehmer nicht. Sollte die monatliche Belastung tatsächlich zu hoch sein, muss man mit der Bank hierüber verhandeln.
Ein betrügerisches Handeln liegt in keiner Weise vor.
du kannst der bank schreiben, dass du die annuitätsrate auf den neuen niedrigeren kreditbetrag berechnet haben möchtest....dann ändert sie es ab _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Ich bedanke mich höflichst für die erschöpfenden Auskünfte. Für mich als Normalkunde der Bank erschloss sich dieses Wissen bisher nicht. Und wenn man dann einfach mal rechnet, ergeben sich halt die oben geschilderten Differenzen.
Mein Problem war weniger die monatliche Belastung, das ist eh lächerlich wenig, als der leise Verdacht, dass sich meine Hausbank bei mir bedient .
Aber ich werde eh wechseln, die Hausbanken sind inzwischen in Konkurrenz zu renommierten Online-Banken zu teuer, da liegen 0,4 Prozentpunkte Ersparnis drin.
So würde ich es auch machen! Und wenn ich dann ein differenziertes Problem hab dass mir die netten Damen und Herren von der "online-Bank" am Telefon nicht nähers erläutern können, steh ich bei der ach so teuren Bank mit vor-Ort-Präsenz und bettle um ne Beratung ...
die angestellten der direktbanken sind im übrigen sehr kompetent und können somit auch gut erklären....und bei einem grundschulddarlehen treten während der laufzeit so gut wie keine fragen auf...da kann man durchaus eine onlinebank wählen...versuche, dass die grundschuld privatschriftlich abgetreten wird, sonst entstehen dir kosten für die änderung im grundbuch _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Die Abtretung der Grundschuld kostet nur ein Bruchteil von den Kosten für eine komplette Aus- und Neueintragung, es rechnet sich immer noch zu Gunsten der Onlinebank, z.B. DiBa.
Die Tilgung (z.B. 1% der Kreditsumme) wird bankenüblich immer auf die ursprüngliche Kreditsumme berechnet (wie die SK dies auch gemacht hat). Ansonsten würde das Darlehen niemals getilgt werden.
Stark vereinfacht habe ich hier ein Darlehen über 100 € dargestellt, dass mit 1%p.a. getilgt wird. Die Zinsfestschreibung läuft jeweils 5 Jahre. Man sieht, dass die Tilgung von 5-Jahresperiode zu 5-Jahresperiode abnimmt und nie abnimmt.
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