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Verfasst am: 09.11.04, 14:56 Titel: Knigge für Rechtsanwältin
Eine Frau wird Opfer eines körperlichen Übergriffes des Ehemannes. Dieser kommt in U-Haft und erhält eine Pflichtverteidigerin. Der Täter wird schuldig gesprochen und geht in Revision, da er sich der Schuld der Tat nicht bewusst ist. Zwischenzeitlich setzt er das Opfer wiederum unter Druck, damit es die Aussage verweigert. Die Revision kostet Geld. Dieses Geld hat der Täter nicht. Das Opfer erhält ein Schreiben der RAin mit sinnähnlichen Inhalt:
Leider ist Herr xyz nicht in der Lage mein Honorar in Höhe von x.xxx € zu bezahlen. Er möchte die Revision aber auf jeden Fall vorbringen. Daher frage ich hiermit an, ob Sie bereit und in der Lage sind, dieses Honorar zu bezahlen. Da die Widerspruchsfrist abläuft, muss ein Teilbetrag in Höhe von x.xxx € bis Ende der Woche auf meinem Konto eingegangen sein.
Entschuldigung: ist soetwas überhaupt gestattet? Das die RAin des Täters das Opfer anschreibt und um Honorarübernahme bittet.
Danke für einen Hinweis und Gruss aus der CH
Gast281270
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 09.11.04, 16:27 Titel: Re: Knigge für Rechtsanwältin
Gast281270 hat folgendes geschrieben::
Eine Frau wird Opfer eines körperlichen Übergriffes des Ehemannes. Dieser kommt in U-Haft und erhält eine Pflichtverteidigerin. Der Täter wird schuldig gesprochen und geht in Revision, da er sich der Schuld der Tat nicht bewusst ist. Zwischenzeitlich setzt er das Opfer wiederum unter Druck, damit es die Aussage verweigert. Die Revision kostet Geld. Dieses Geld hat der Täter nicht. Das Opfer erhält ein Schreiben der RAin mit sinnähnlichen Inhalt:
Leider ist Herr xyz nicht in der Lage mein Honorar in Höhe von x.xxx € zu bezahlen. Er möchte die Revision aber auf jeden Fall vorbringen. Daher frage ich hiermit an, ob Sie bereit und in der Lage sind, dieses Honorar zu bezahlen. Da die Widerspruchsfrist abläuft, muss ein Teilbetrag in Höhe von x.xxx € bis Ende der Woche auf meinem Konto eingegangen sein.
Entschuldigung: ist soetwas überhaupt gestattet? Das die RAin des Täters das Opfer anschreibt und um Honorarübernahme bittet.
Danke für einen Hinweis und Gruss aus der CH
Gast281270
Die Frage, Gast281270,
beantwortet sich sehr einfach, wenn man die Rechtspositionen deutlich auseinander hält:
1. Dürfte der verurteilte Ehemann seine Frau, die zugleich Opfer der Tat ist, fragen, ob sie ihn bei der Verteidigung unterstützt? Wohl zweifellos: Ja.
2. Wenn er das darf, darf es in seinem Namen auch die Verteidigerin, wenn sie im (unterstellten?) Einvernehmen mit ihrem Mandanten handelt. Denn ohne dieses würde sie gegen ihre Schweigepflicht verstoßen, die auch den Umstand umfaßt, dass der Mandant kein Geld hat.
3. Eine ganz andere Frage ist die, ob das eine sehr sinnvolle und vielleicht evtl. etwas degoutante Vorgehensweise ist. Die ist aber hier nicht zu erörtern. Immerhin hat die Ehefrau die Möglichkeit, einfach "nein" zu sagen.
Vielleicht können Sie erklären, was Sie zu der Annahme bringt, die Anfrage sei nicht zulässig.
Also die beiden letzten Postings gehören für mein Verständnis unkommentiert gelöscht, da man Trollen nicht ihre Bühne stellen sollte.
Aber dennoch für die beiden Spaßvögel einmalig von mir:
Ihr leidet offensichtlich an einer Phobie, der "Niehenke-Phobie". Nur eine Phobie ist in der Lage, irgendwann die Herrschaft über das Gedankengut und den Körper des Betroffenen zu erlangen und bestimmt dadurch sein Leben.
Geht doch in das Forum des Herrn Dr. Niehenke und sprecht Euch dort aus. Oder geht das nicht? Da ist ja posten nur noch nach Registrierung mit dem nachprüfbaren REALNAMEN zulässig. Das wäre zu viel verlangt, stimmts. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 11.11.04, 12:53 Titel:
Maus hat folgendes geschrieben::
Also die beiden letzten Postings gehören für mein Verständnis unkommentiert gelöscht, da man Trollen nicht ihre Bühne stellen sollte.
Geschehen, wie in einer Vielzahl zuvor! Aber ein bißchen Geduld gehört schon dazu. Auch die Mitglieder des Teams und Moderatoren bzw. deren Mitarbeiter können nur ab und zu im Forum sein. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Erklären Sie mir bitte, warum mein Beitrag zu löschen ist. Ich bin kein Troll, sondern eine reale Person. Ich benötige auch keine Bühne, sondern im obigen Fall einen sachdienlichen Hinweis.
Sollten die Moderatoren beabsichtigen mein Posting zu löschen, bitte ich um vorherige Begründung.
Erklären Sie mir bitte, warum mein Beitrag zu löschen ist. Ich bin kein Troll, sondern eine reale Person. Ich benötige auch keine Bühne, sondern im obigen Fall einen sachdienlichen Hinweis.
Sollten die Moderatoren beabsichtigen mein Posting zu löschen, bitte ich um vorherige Begründung.
Mit freundlichen Grüssen aus der CH
Gast281270
Hallo Gast281270,
Dein Posting war nicht gemeint. Vor dem meinigen standen zwei "eher merkwürdige" Postings und die sind bereits gelöscht worden.
Alle Aufregung also umsonst.
LG _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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