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Diebstahl aus Firmen Kfz, Haftung ?

 
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Firekuschel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 14:14    Titel: Diebstahl aus Firmen Kfz, Haftung ? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt

Person A hat ein zur privaten Nutzung überlassenes Dienst-Kfz von Firma AZ imkl. Werkzeugen und Maschinen. Person stellt sein Firmenkfz. um 12.00 Mittags auf einen öffentlichen Parkplatz. Um 19.00 am selben Tag findet Arbeitnehmer A sein Kfz mit zerbrochener Heckscheibe vor. Entwendet wurde ein elektrisches Werkzeug im Wert von Eur. 5000,- ... Wer muss für den entstandenen Schaden haften (Scheibenschaden am Kfz, Wiederbeschaffung Werkzeug )

MfG

Firekuschel
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

darum wird sich der eigentümer (also wohl die entsprechende firma) kümmern müssen. der schaden an der scheibe kann durch eine teilkasko-versicherung abgewickelt werden, der diebstahlschaden über eine "autoinhaltsversicherung" (gibt auch andere namen dafür). existiert die eine oder andere versicherung nicht, dann bleibt es am vermögen der firma selbst hängen.

wenn die frage darauf abzielt:
person A ist hier nicht verantwortlich. es sei denn, es gab spezielle anweisungen, das fahrzeug nur an bestimmten plätzern (z.b. in verschlossenen garagen) abzustellen und diese anweisung wurde mißachtet.
_________________
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