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Person A hat ein zur privaten Nutzung überlassenes Dienst-Kfz von Firma AZ imkl. Werkzeugen und Maschinen. Person stellt sein Firmenkfz. um 12.00 Mittags auf einen öffentlichen Parkplatz. Um 19.00 am selben Tag findet Arbeitnehmer A sein Kfz mit zerbrochener Heckscheibe vor. Entwendet wurde ein elektrisches Werkzeug im Wert von Eur. 5000,- ... Wer muss für den entstandenen Schaden haften (Scheibenschaden am Kfz, Wiederbeschaffung Werkzeug )
darum wird sich der eigentümer (also wohl die entsprechende firma) kümmern müssen. der schaden an der scheibe kann durch eine teilkasko-versicherung abgewickelt werden, der diebstahlschaden über eine "autoinhaltsversicherung" (gibt auch andere namen dafür). existiert die eine oder andere versicherung nicht, dann bleibt es am vermögen der firma selbst hängen.
wenn die frage darauf abzielt:
person A ist hier nicht verantwortlich. es sei denn, es gab spezielle anweisungen, das fahrzeug nur an bestimmten plätzern (z.b. in verschlossenen garagen) abzustellen und diese anweisung wurde mißachtet. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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