Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hund wurde gebissen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hund wurde gebissen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dusty
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 10:10    Titel: Hund wurde gebissen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe das mir hier jemand meine Frage beantworten kann.

Frau R geht auf einen Hundeauslauf der umzäunt ist und zahlt eine Gebühr damit ihr Hund dort ohne Leine rennen kann.
Auch Frau H tut dies. Der Hund von Frau H beisst den Hund von Frau R. Frau R´s Hund hat eine Bissverletzung die geklammert werden muß. Der Hund von Frau H hat nichts.
Frau H, weiß das ihr Hund so reagiert und ist trotzdem zum Hundeauslauf gegangen.
Zudem hat Frau H in dem moment wo ihr Hund gebissen hat, nicht auf diesen geachtet.

Wer muß die Tierarztrechnung von Frau R zahlen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ob Frau H aufgepasst hat oder nicht ist völlig egal.
Gem. § 833 haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier verursacht, unabhängig davon, ob ihn dafür eine Schuld trifft oder nicht.
Folglich hat Frau H selbstverständlich sämtliche Kosten, die durch den Biss ihres Hundes angefallen sind, zu erstatten.
Sollten aber eigentlich beide wissen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Dusty
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
Danke schonmal für die Antwort.

Wie ist das den wenn die Versicherung von Frau H. nur 50% der Tierarztkosten übernimmt. Wer muß dann die anderen 50% der Kosten übernehmen? Frau H. aus ihrer eigenen Tasche oder Frau R.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat die Versicherung dann auch einen Grund für die Beschränkung genannt. Welcher das ist, wäre nicht ganz unwichtig.

Aber die Versicherungsgesellschaft kann das lediglich als ihre Meinung vertreten, die Entscheidung trifft letztendlich das Gericht (sofern man auf der vollen Summe besteht). Die Geschädigte verklagt aber nicht die Versicherung, sondern die Gegenseite.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haftpflichtversicherung übernimmt fast alle Kosten, für die die Halterin haften muss. Das 'fast' bezieht sich darauf, dass viele Hundehaftpflichtversicherungen einen Selbstbehalt haben, in der Regel so 50-60 Euro. Selbstbehalt heißt, die hat der Versicherte aus eigener Tasche zu zahlen.

Hundehaftpflichtversicherungen gehen der Einfachheit halber davon aus (und in der Regel stimmt das auch), dass der andere Köter mit gerauft und folglich mitschuldig daran ist, dass er gebissen wurde. Wenn es sich anders verhält, muss man das der Versicherung mitteilen. Am besten Frau H. fragen, wie sie den Fall bei der Versicherung dargestellt hat. Wäre nicht schlecht, wenn es Zeugen gab, ansonsten besteht Grund zu der Vermutung, H habe 100% zu tragen, wenn nur der Hund von R verletzt wurde.

Nur: ich würde erst mal ganz harmlos-heimtückisch fragen, was für eine Versicherung sie hat (Die? Ach, interessant. Kenne ich gar nicht. Was nehmen die denn? Und verlangen die auch Selbstbehalt?), vielleicht will sie es sich nur sparen, aus eigener Tasche zuzahlen zu müssen. Das Klammern einer Bisswunde kann an sich so teuer nicht sein, deswegen würde ich mir schwer überlegen, ob ein Prozess sich lohnt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Dusty
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Frau H. sagte zu mir das ihre Versicherung nur 50% der Kosten übernimmt da beide Hunde nicht angeleint waren. Sie sagte mir auch das sie ihrer Versicherung sagen wird das die Hunde angeleint waren, damit diese die vollen kosten übernehmen, und ich solle auch der Versicherung sagen das alle Hunde angeleint waren. Das werde ich aber mit sicherheit nicht machen, da das ja Versicherungsbetrug ist. Ich nehme aber an das Frau H. bei ihrer Versicherung angeben wird das die Hunde angeleint waren.

Also zu einem Prozess wird es nicht kommen, ich denke mal die Gerichte haben wichigere Urteile zu fällen.

Danke für eure Antworten. Haben mir sehr weitergeholfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Frau H. sollte der Versicherung lieber sagen, dass das Ganze in einem eingezäunten Hundefreilauf stattfand.

Sollten Versicherungen darauf bestehen, Leinenzwang gäbe es nicht nur gem. örtlicher und überörtlicher Gesetze, sondern für Versicherungsleistungen unbegrenzt, halte ich das für nicht rechtmäßig; früher oder später würde einer dagegen klagen und wohl gewinnen.

Ruf doch die Versicherung einfach mal an. Die können nämlich nicht hellsehen. Bei einem normalen Park mit Leinenzwang, in dem zwei Hunde sich ohne Leine gegenseitig verprügeln, hätte sie recht. Aber sie kann doch nicht riechen, wie das hier tatsächlich war!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.