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Verfasst am: 16.01.06, 10:10 Titel: Hund wurde gebissen
Hallo,
ich hoffe das mir hier jemand meine Frage beantworten kann.
Frau R geht auf einen Hundeauslauf der umzäunt ist und zahlt eine Gebühr damit ihr Hund dort ohne Leine rennen kann.
Auch Frau H tut dies. Der Hund von Frau H beisst den Hund von Frau R. Frau R´s Hund hat eine Bissverletzung die geklammert werden muß. Der Hund von Frau H hat nichts.
Frau H, weiß das ihr Hund so reagiert und ist trotzdem zum Hundeauslauf gegangen.
Zudem hat Frau H in dem moment wo ihr Hund gebissen hat, nicht auf diesen geachtet.
Ob Frau H aufgepasst hat oder nicht ist völlig egal.
Gem. § 833 haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier verursacht, unabhängig davon, ob ihn dafür eine Schuld trifft oder nicht.
Folglich hat Frau H selbstverständlich sämtliche Kosten, die durch den Biss ihres Hundes angefallen sind, zu erstatten.
Sollten aber eigentlich beide wissen.
Wie ist das den wenn die Versicherung von Frau H. nur 50% der Tierarztkosten übernimmt. Wer muß dann die anderen 50% der Kosten übernehmen? Frau H. aus ihrer eigenen Tasche oder Frau R.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat die Versicherung dann auch einen Grund für die Beschränkung genannt. Welcher das ist, wäre nicht ganz unwichtig.
Aber die Versicherungsgesellschaft kann das lediglich als ihre Meinung vertreten, die Entscheidung trifft letztendlich das Gericht (sofern man auf der vollen Summe besteht). Die Geschädigte verklagt aber nicht die Versicherung, sondern die Gegenseite.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt fast alle Kosten, für die die Halterin haften muss. Das 'fast' bezieht sich darauf, dass viele Hundehaftpflichtversicherungen einen Selbstbehalt haben, in der Regel so 50-60 Euro. Selbstbehalt heißt, die hat der Versicherte aus eigener Tasche zu zahlen.
Hundehaftpflichtversicherungen gehen der Einfachheit halber davon aus (und in der Regel stimmt das auch), dass der andere Köter mit gerauft und folglich mitschuldig daran ist, dass er gebissen wurde. Wenn es sich anders verhält, muss man das der Versicherung mitteilen. Am besten Frau H. fragen, wie sie den Fall bei der Versicherung dargestellt hat. Wäre nicht schlecht, wenn es Zeugen gab, ansonsten besteht Grund zu der Vermutung, H habe 100% zu tragen, wenn nur der Hund von R verletzt wurde.
Nur: ich würde erst mal ganz harmlos-heimtückisch fragen, was für eine Versicherung sie hat (Die? Ach, interessant. Kenne ich gar nicht. Was nehmen die denn? Und verlangen die auch Selbstbehalt?), vielleicht will sie es sich nur sparen, aus eigener Tasche zuzahlen zu müssen. Das Klammern einer Bisswunde kann an sich so teuer nicht sein, deswegen würde ich mir schwer überlegen, ob ein Prozess sich lohnt.
Frau H. sagte zu mir das ihre Versicherung nur 50% der Kosten übernimmt da beide Hunde nicht angeleint waren. Sie sagte mir auch das sie ihrer Versicherung sagen wird das die Hunde angeleint waren, damit diese die vollen kosten übernehmen, und ich solle auch der Versicherung sagen das alle Hunde angeleint waren. Das werde ich aber mit sicherheit nicht machen, da das ja Versicherungsbetrug ist. Ich nehme aber an das Frau H. bei ihrer Versicherung angeben wird das die Hunde angeleint waren.
Also zu einem Prozess wird es nicht kommen, ich denke mal die Gerichte haben wichigere Urteile zu fällen.
Danke für eure Antworten. Haben mir sehr weitergeholfen.
Frau H. sollte der Versicherung lieber sagen, dass das Ganze in einem eingezäunten Hundefreilauf stattfand.
Sollten Versicherungen darauf bestehen, Leinenzwang gäbe es nicht nur gem. örtlicher und überörtlicher Gesetze, sondern für Versicherungsleistungen unbegrenzt, halte ich das für nicht rechtmäßig; früher oder später würde einer dagegen klagen und wohl gewinnen.
Ruf doch die Versicherung einfach mal an. Die können nämlich nicht hellsehen. Bei einem normalen Park mit Leinenzwang, in dem zwei Hunde sich ohne Leine gegenseitig verprügeln, hätte sie recht. Aber sie kann doch nicht riechen, wie das hier tatsächlich war!
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