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Verfasst am: 17.01.06, 20:13 Titel: Hund verschenkt an den Deckrüden - Tierschutzvertrag besteht
Hallo,
Wir sind eine private Familie (keine Züchter) und haben eine reinrassige Shih-Tzu Hündin. Wir haben sie vor ca. 8 Monaten decken lassen auch mit einem reinrassigen Shih-Tzu Rüden. Den Besitzern von dem Deckrüden haben wir die Möglichkeit gegeben entweder Geld oder eine Welpe als Gegenleistung. Sie haben sich für einen Welpen entschieden. Da wir die Leute nicht kennen, haben wir uns zu einem Tierschutzvertrag entschossen. Im Vertrag steht 0,00 Euro. Sie haben den Vetrag unterschrieben. Damit haben Sie versichert das wir den Hund mit voranmeldung sehen können, das sie den Hund nicht weiter geben dürfen (nur an uns züruck)....
Ca. drei Wochen nach abgabe des Welpen haben wir erfahren das der Hund nicht mehr bei denen ist, weil sie es sich anders überlegt haben und ihn doch weiter gegeben, bzw. verkauft haben. Sie haben, unserer meinung nach, damit ein Vertragsbruch begangen. Das Schlimme an der Sache ist, wir haben sie telefonisch gebeten uns die neue Adresse, bzw. Telefonnummer der neuen Famiele mitzuteilen, so das wir uns von dem Zustand des Hundes überzeugen können, aber sie wollen es uns nicht verraten. Die Hündin hat 6 Welpen zur Welt gebracht und wir hängen sehr an allen. Wir haben uns die neuen Familien genau ausgesucht so das wir ruhig schlafen können. Wir haben super Beziungen mit allen ausser in diesem beschriebenen Fall. Wir würden den Hund am liebsten züruck haben wollen, aber wir wissen das es vermutlich nicht geht. Das der Hund weggegeben wurde ist jetzt ca. 3 Monate her. Haben auch Anwälte angerufen und sie sagen ein Hund ist in Deutschland nur Ware. Was können wir machen? Wir währen dankbar für einen Rat.
Das Problem dürfte darin liegen, dass der Welpe eine Gegenleistung für eine Leistung war, nämlich für den Sprung des Rüden. Du hast vereinbart, entweder Geld oder Welpe als Gegenleistung. Nach dieser Vereinbarung warst du verpflichtet, den Welpen zu übergeben, und zwar, ich bin mir nicht sicher (zum Buddeln bin ich zu faul), fürchte es aber, frei von Lasten - und eine Last ist es, wenn du dem Rüdenhalter verbietest, den Welpen zu Geld zu machen. Von daher wären deine späteren vertraglichen Vereinbarungen ungültig.
Ich würde mir aber keine großen Sorgen um den Hund machen. Wenn der Hund mehr wert war als der Sprung, hat der Rüdenhalter ein Geschäft gemacht. Vielleicht hat er ihn auch an einen Bekannten verkauft, dem der Rüde so gut gefallen hat, dass er gerne einen Nachkommen von ihm hätte. Für Verkaufsabsicht spricht die kurze Zeit, in der er abgegeben wurde. Jedenfalls heißt das keineswegs, dass es dem Hund nicht gut geht.
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