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Darf ein Fachartzt einen Patienten der Schmerzen hat wegschicken nur weil er keinen Termin hat?
Mein Hausartzt meint nein, der Neurologe wo ich eben war (wegen Verdacht auf Trigeminus) sieht das aber anders. Obwohl ich deutlich sagte das ich Schmerzen habe wurde ich weggeschickt!
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall einer schmerzhaften Neuralgie und habe mich damals bei der Krankenkasse informiert.
Sinngemäß erhielt ich folgende Auskunft:
Grundsätzlich ist es Ärzten gestattet, Ihre Praxis als Terminbestellpraxis zu organisieren.
Davon unberührt bleibt selbstverständlich die Verpflichtung, in Notfällen auch ohne Termin zu behandeln.
An einen Notfall jedoch werden eher strenge Anforderungen gestellt, auch ist es ganz erheblich, ob auch ein anderer Arzt zur Behandlung zur Verfügung steht.
Schmerzbehandlungen zählen eher nicht zu echten Notfällen, vor allem dann nicht, wenn ein anderer Arzt die Schmerzbehandlung vorübergehend einleiten kann.
Dies hätte also auch Ihr Hausarzt machen können, auch dem Neurologen stehen keine anderen Schmerzmittel zur Verfügung als dem Hausarzt.
Richtig wäre es daher gewesen, Ihr Hausarzt hätte zunächst einmal die Schmerzen behandelt, danach hätte dann ohne Zeitdruck eine neurologische Untersuchung erfolgen können.
Nun ja, mir scheint, hier sollten mal ein paar medizinische Infos einfliessen.
Der Neurologe hat im Prinzip keinerlei anderen therapeutischen Möglichkeiten bei einer Trigeminusneuralgie als ein anderer Arzt, völlig gleich welcher Fachrichtung.
Die Schmerzbehandlung sollte immer nach dem Stufenschema der WHO erfolgen: Dies ist (laienhaft ausgedrückt) ungefähr wie folgt gegliedert:
Stufe 2 (mittelstarke Schmerzen): Zentralwirksame Schmerzmittel (Codein, Tramal) allein oder in Kombination mit Stufe 1 Medikamenten
Stufe 3 (sehr starke Schmerzen): Opioide (Valoron) allein oder in Kombination mit STufe 1/2.
Stufe 4 (stärkste Schmerzen): Morphin und Morphinartige Medikamente, allein oder in Kombination mit Stufe 1/2/3.
All diese Therapieoptionen stehen wie schon gesagt JEDEM Arzt JEDER Fachrichtung offen. Wenn der Hausarzt tatsächlich bereits Stufe 4 ausgereizt hat (glaube ich eher nicht) und die Schmerzen sind weiterhin unerträglich, dann kann dem Patienten ambulant überhaupt nicht mehr geholfen werden. In solch einem Fall hilft nur eine stationäre Behandlung, ggf. in einem speziellen Schmerztherapiezentrum.
Sie sehen also, rein medizinisch kann Ihnen auch der Neurologe nicht weiterhelfen.
Rein menschlich gesehen handhabe ich selbst solche Fälle etwas anders: Auch in einer Terminbestellpraxis kann man sicher einmal 2-3 Minuten für ein unvorhergesehenes Patientengespräch opfern. Ich erkläre dann kurz dem Patienten den obigen Sachverhalt persönlich, händige Ihm zur Weitergabe an den Hausarzt das WHO - Stufenschema mit Dosiervorschlägen aus und kann so in 99% der Fälle ein für alle Seiten befriedigendes Ergebnis erreichen.
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