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Recht bei der Rückgabe von Zuchtkatzen nach 14 Tagen???

 
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sunghost
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 12:06    Titel: Recht bei der Rückgabe von Zuchtkatzen nach 14 Tagen??? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen. Folgende Situation:

Wheinachten habe ich 2 neue Rassekatzen (14Wochen jung) vom Züchter geholt. Die Aussage war, dass sie völlig gesund sind und alles ok ist. Der Züchter war sehr sympathisch und hat mehrfach Hilfe bei Problemen angeboten.

Nun ist es so in den 14 Tagen, in denen ich Urlaub hatte, unsere 3 Jahre alte Katze sich nicht mit den beiden jungen verstanden hatte. Sie wurde den beiden über aggressiv und lauerte diesen regelrecht auf. Außerdem hatten beide einen Schnupfen der sich über diese 14 Tage erstreckte und auch nur mit den vom Züchter gesendeten Tabletten lindern lies.

Daher blieb mir nur die Möglichkeit (von uns aus gesehen), beide an den Züchter zurück zu geben. Der Züchter meinte das es ok ist und das Geld dann zurücküberwiesen wird. 3 Tage später erhielt ich einen Brief, in denen der Züchter auf einen § im Kaufvertrag hinwies, in dem stand, das bei einem Rückkauf, der Züchter das Vorkaufsrecht besitzt und das/die Tiere zu 1/3 zurückkaufen kann. Diesen § hatte ich leider bei der Unterschrieft übersehen, denn geläufig war mir so etwas nicht.

Das Ergebnis war, das der Züchter für 14Tage mehr als 1000€ und beide Tiere behielt. Wir hatten aber weder telefonisch noch bei der Rückgabe von einem Rückkauf gesprochen. Einen entspr. Vertrag erhielten wir auch nicht. Mit sich reden lies der Züchter auch nicht.

Was meint ihr dazu? Ist so etwas rechtens? Danke
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
3 Tage später erhielt ich einen Brief, in denen der Züchter auf einen § im Kaufvertrag hinwies, in dem stand, das bei einem Rückkauf, der Züchter das Vorkaufsrecht besitzt und das/die Tiere zu 1/3 zurückkaufen kann. Diesen § hatte ich leider bei der Unterschrieft übersehen, denn geläufig war mir so etwas nicht.

Wer Verträge nicht liest, ist selbst schuld.

Du kannst dir allerdings die Behandlungskosten erstatten lassen, denn Katzenschnupfen nach so kurzer Zeit ist ein Mangel, für den Gewährleistungspflicht besteht - vorausgesetzt, du bist deinen eventuellen Impfpflichten nachgekommen.
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sunghost
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 08:45    Titel: tja Antworten mit Zitat

da magst du Recht haben, dennoch finde ich, dass wegen einer Unterschrift nicht jeder Vertrag gültig ist. Und wenn Tiere wie Sachgegenstände gehandhabt werden, dann besteht doch innerhalb von 14 Tagen eine Art Rückgaberecht, nach meinem Empfinden.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das geht hier aber nicht um dein Empfinden, sondern um die Rechtslage.
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen. Man einigt sich über die Vertragsbedingungen, schließt den Vertrag ab und dann ist der gültig. Wenn einer dir also einen schriftlichen Vertrag gibt, ist es deine Aufgabe, ihn zu lesen und zu überlegen, ob damit einverstanden bist oder nicht. Wenn du das nicht tust oder dir insgeheim gar vorbehältst, die eine oder andere Bedingung nicht einzuhalten, wird der Vertrag dadurch nicht nichtig. Altes Wort aus Römerzeiten: Pacta sunt servanda, Verträge müssen gehalten werden. Nachträgliche Änderungen können nur einvernehmlich beschlossen werden.

Ein Tier ist zwar gem. § 90a keine Sache mehr, dennoch ist das Sachenrecht auf sie entsprechend anzuwenden. Für Kaufverträge gilt nunmal das Sachenrecht.

Zudem solltest du bedenken, dass dem Verkäufer durch die Rückgabe ja ein Schaden entsteht. Er muss die Tiere wieder verkaufen, kostet Mühe und ggf ne neue Anzeige, die Tiere sind nicht mehr so jung, wie manche es gerne hätten und aus zweiter Hand, er wird sie also, wenn er seriös ist, nicht zum gleichen Preis verkaufen können wie dir, und bis dahin muss er Futterkosten usw. zahlen.

Für zukünftige Fälle würde ich empfehlen, bei schneller Rückgabe, also innerhalb von 2-3 Wochen, einen niedrigeren Rückkaufpreis zu vereinbaren, da die Verluste durch Wiederverkauf ja dann doch niedriger sein dürften, als wenn man ein fast erwachsenes Tier zurück gibt. Aber das wird im Nachhinein kaum durchsetzbar sein.

Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn die Tiere mangelhaft sind. Wenn sie also Schäden haben, die innerhalb der Gewährleistung liegen. Deswegen habe ich gesagt, die Tierarztkosten kannst du dem Züchter in Rechnung stellen (nach Rücksprache mit dem Tierarzt, damit er nicht sagen kann, die Tiere hätten sich erst bei dir mit Katzenschnupfen infiziert). Ich nehme allerdings an, dass du dem Züchter als Grund genannt hast, dass deine Katze sich nicht mit den Jungen verträgt, und das ist eine Sache, die du zu verantworten hast, nicht der Züchter. Wie gesagt, besser wäre es gewesen, eine Klausel zu vereinbaren, wonach bei Unverträglichkeit der Tiere Rückgabe innerhalb von z.B. 14 Tagen mit geringerem Verlust möglich gewesen wäre.

Ich selbst würde mir übrigens keine Rassekatze kaufen. Die landläufige Wald- und Wiesenkatze ist von der Natur perfekt ausgestattet, jede Rassekatze kann da nur schlechter sein.
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sunghost
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 11:30    Titel: mh Antworten mit Zitat

das leuchtet mir ja soweit ein. was ich nur nicht verstehe ist, wie 1/3 des Preises zustande kommen. Angeboten hatte ich z.B., für die erneute Anzeige aufzukommen. Das lehnte der Züchter natürlich ab. 2/3 hätte ich auch noch verstanden.

Und ein weiterer Punkt ist, das bei der Rückgabe, nie von einem Rückkauf die Rede war und ich dafür auch keinen Rückkaufvertrag unterschrieben hatte.

Zur Rassekatzen:
Das ist Geschmackssache und ich finde Siams und OKHs einfach super. Dieses Wesen und Eleganz einfach klasse Katzen. So etwas findest du nicht unter den allg. bezeichneten Straßenkatzen. Mit denen du im übrigen ziemlich Ärger (Verhalten/Stubenreinheit) haben kannst (Erfahrung einer Bekannten)
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann man jetzt natürlich nichts zu sagen, solange der Wortlaut des Vertrages nicht bekannt ist. Ich gehe von dem aus, was du geschrieben hattest:

Zitat:
3 Tage später erhielt ich einen Brief, in denen der Züchter auf einen § im Kaufvertrag hinwies, in dem stand, das bei einem Rückkauf, der Züchter das Vorkaufsrecht besitzt und das/die Tiere zu 1/3 zurückkaufen kann. Diesen § hatte ich leider bei der Unterschrieft übersehen, denn geläufig war mir so etwas nicht.


Und den Widerspruch müsstest du erklären.

Zitat:
Und ein weiterer Punkt ist, das bei der Rückgabe, nie von einem Rückkauf die Rede war und ich dafür auch keinen Rückkaufvertrag unterschrieben hatte.


Denn ich kann aus dem obigen nur entnehmen, dass dies vertragliche Bestimmung war.

Ärger wg Stubenunreinheit usw. kann man auch mit Rassekatzen haben. Klar, Siamkatzen sind wunderschön, aber auch sehr laut, temperamentvoll und relativ unselbständig.
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sunghost
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 13:05    Titel: mh Antworten mit Zitat

es gibt halt einen § im Vertrag, in dem auf den Verkauf der Tiere angesprochen wird. Hier behält sich der Züchter das Vorkaufsrecht. (Ich kann heute Abend auch mal eine Kopie reinstellen)
Blöd ist halt, das ich diesen $ übersehen hatte. Aber wie geschrieben, ich suche nach einer Rechtsgrundlage für 1/3 nach 14Tagen Rückgabe und der Sachverhalt, dass ich keinen Vertrag erhalten / unterschrieben habe. Ich finde das steht in keinem Verhältnis.

RK:
das ist richtig, das sie ein eigenes Wesen besitzen, aber eine Katze die nur passiv ist, finde ich nicht so toll. Außerdem kann ich sehr laut nicht bestätigen. Was meinst du mit unselbstständig? Hinzufügen möchte ich noch, das sie sehr sozial sind, klug/gelehrig und von Anfang an stubenreihn. (Erfahrungen mit 6eigenen Tieren Smilie )
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend ist, ob du den Kaufvertrag unterschrieben hast. Wenn ja, gilt der.
Und den Paragrafen solltest du eventuell wirklich man wiedergeben, denn ich kann mir nunmehr überhaupt nichts mehr darunter vorstellen.
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