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Durchfall in der Klausur

 
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thomas28
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 17:43    Titel: Durchfall in der Klausur Antworten mit Zitat

folgendes...ich mach ne umschulung.
normal wie in der schule schreiben wir auch alle 14 tage eine klausur.
in der woche vor der klausur und in der woche war ich 3 tage krankgeschrieben ,wegen magenbeschwerden und durchfall.
trotzdem hab ich die klausur am freitag mitgeschrieben...
auch wenn sich der titel lustig anhört,es war es nicht!
die klausur dauerte 60 min.
wie es der zufall so wollte,mußte ich nach ca. 30 min wegen durchfall auf klo...aber-der Prüfer stellte sich mir in den weg, bzw. hinderte mich schon am aufstehen.....
wer durchfall hatte und nicht schnell auf klo kan,weiß wie es drückt!!
also hab ich mich noch etwas zusammen gerissen und ein paar minuten so viel beantwortet wie es nur ging..
leider waren da natürlich viele flüchtigkeits fehler drin...
frage-muß ich das akzeptieren?
natürlich kann ich ja selber nicht handgreiflich werden,gegen den prüfer aber so ist die note doch total verfälscht.wer kennt sich damit aus?
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.11.04, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also natürlich hätte er dich aufs Klo lassen müssen.
Aber ein Recht auf Nachschreiben hast du trotz Krankheit leider nicht. Es wird einem nur aus Kulanz in aller Regel eingeräumt.
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J.+J.
Gast





BeitragVerfasst am: 07.11.04, 17:27    Titel: Re: Durchfall in der Klausur Antworten mit Zitat

thomas28 hat folgendes geschrieben::
folgendes...ich mach ne umschulung.
normal wie in der schule schreiben wir auch alle 14 tage eine klausur.
in der woche vor der klausur und in der woche war ich 3 tage krankgeschrieben ,wegen magenbeschwerden und durchfall.
trotzdem hab ich die klausur am freitag mitgeschrieben...
auch wenn sich der titel lustig anhört,es war es nicht!
die klausur dauerte 60 min.
wie es der zufall so wollte,mußte ich nach ca. 30 min wegen durchfall auf klo...aber-der Prüfer stellte sich mir in den weg, bzw. hinderte mich schon am aufstehen.....
wer durchfall hatte und nicht schnell auf klo kan,weiß wie es drückt!!
also hab ich mich noch etwas zusammen gerissen und ein paar minuten so viel beantwortet wie es nur ging..
leider waren da natürlich viele flüchtigkeits fehler drin...
frage-muß ich das akzeptieren?
natürlich kann ich ja selber nicht handgreiflich werden,gegen den prüfer aber so ist die note doch total verfälscht.wer kennt sich damit aus?



Dieser Beitrag dürfte etwa in der Zeit von 1785 bis 1863 entstanden sein.

MfG J.+J.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 07.11.04, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Tausende von verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Da müßten Sie in der jeweils zutreffenden nachsehen.

Oft ist es so, daß man Prüfungen später machen kann (manchmal allerdings erst ein Jahr später), wenn man wegen ärztlich bescheinigter Krankheit nicht teilnehmen konnte. Das geht aber nur, wenn man gar nicht teilgenommen hat, nicht wenn später das Ergebnis nicht gefällt.

Daß man während der Klausur den Raum verläßt und anschließend weiterschreibt, ist kaum möglich, man könnte zwischenzeitlich z.B. jemand nach den Lösungen gefragt haben (vom Clo aus per Handy). Aber abgeben unter Versicht auf die restliche Bearbeitungszeit sollte möglich sein.

Und wie gesagt: in einigen der vielen Tausend Prüfungsordnungen kann es auch anders gereregelt sein.
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.11.04, 04:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wer zur Toilette muss, darf zur Toilette gehen. Das ist in keiner mir bekannten Prüfungsordnung geregelt, aber das ist doch auch völlig klar. Wer Schnupfen hat, darf sich ja auch die Nase putzen, ohne dass dies ausdrücklich in der Prüfungsordnung geregelt ist.

Einschränkung: Wenn bereits ein Schüler ausgetreten ist, kann die Prüfungsaufsicht dafür Sorge tragen, dass nicht noch einer herausgeht, die Prüflinge könnten sich ja sonst unterhalten. Ich bin mir nicht sicher ob für "Notfälle" nicht etwas anderes gelten müsste. Schließlich kann man keinem zumuten, in die Hose zu machen.

Wenn die Prüfungaufsicht den Toilettenbesuch verweigert, würde ich meine Sachen packen und gehen. Die Klausur kann nachgeschrieben werden, da muss man auch kein Jahr warten, zur Not muss extra deshalb ein Nachschreibtermin angesetzt werden. Problem ist natürlich immer die Durchsetzung.

Birnbaum
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Amanda
Gast





BeitragVerfasst am: 09.11.04, 19:03    Titel: Prüfungsordnung Antworten mit Zitat

Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Die Klausur kann nachgeschrieben werden, da muss man auch kein Jahr warten, zur Not muss extra deshalb ein Nachschreibtermin angesetzt werden. Problem ist natürlich immer die Durchsetzung.



Ich denke, dass Sie sich in diesem Punkt irren, Dr. Birnbaum.
Jede mir bekannte Prüfungsordnung (und ich kenne viele) schreibt vor, dass eine Klasse vor der Prüfung gefragt werden muss, ob sich gesundheitlich alle in der Lage fühlen, an der Prüfung teilzunehmen. Ist dies nicht der Fall, muss der betreffende Schüler dies auch vor der Prüfung kundtun. Im Nachhinein kann er es aus naheliegenden Gründen nicht mehr geltend machen. Dies ist auch unter Schülern allgemein bekannt. Sie müssen darüber belehrt werden.
Was den Toilettengang betrifft, so ist dies in meiner Dienstzeit noch nie ein Problem gewesen. Die Schüler wissen, dass sie einzeln gehen dürfen und dass die Uhrzeit notiert werden muss.

MfG Amanda
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PaddelPaddy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 121
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.11.04, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig, dass man vorher nach dem Gesundheitszustand gefragt werden muss.
Jedoch kann sich Durchfall sehr schnell und "unangekündigt" einstellen. Und dies kann dem Schüler nicht zum Nachteil gerechnet werden.
Insofern die Klausur abbrechen, zum Arzt gehen und sich die Krankheit mittels Attest bestätigen lassen.
Da sollte die Schule einen Nachschreibtermin einräumen, egal ob sie nun dazu verpflichtet ist oder nicht.
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J.+J.
Gast





BeitragVerfasst am: 09.11.04, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

PaddelPaddy hat folgendes geschrieben::
Das ist richtig, dass man vorher nach dem Gesundheitszustand gefragt werden muss.
Jedoch kann sich Durchfall sehr schnell und "unangekündigt" einstellen. Und dies kann dem Schüler nicht zum Nachteil gerechnet werden.


Na ch seinen eigenen Worten (siehe Anfangsbeitrag) war er drei Tage krankgeschrieben "wegen Magenbeschwerden und Durchfall". So plötzlich ist es also nicht gekommen.

MfG J.+J.
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PaddelPaddy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 121
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.11.04, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, sorry, überlesen Verlegen
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 10.11.04, 13:22    Titel: Re: Prüfungsordnung Antworten mit Zitat

Amanda hat folgendes geschrieben::

Was den Toilettengang betrifft, so ist dies in meiner Dienstzeit noch nie ein Problem gewesen. Die Schüler wissen, dass sie einzeln gehen dürfen und dass die Uhrzeit notiert werden muss.



Und wie prüfen Sie, ob der Schüler auf der Toilette mitgebrachte Unterlagen liest oder mit dem Handy Auskünfte einholt? Eine Durchsuchung dürfte wohl kaum möglich sein.
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ym13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.11.04, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bei unsren Prüfungen war es sogar so,
dass wir zwischendurch raus eine rauchen gehen
durften. Da hat keiner etwas gesagt. Es wurde
aber auch die Uhrzeit aufgeschrieben.
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Amanda
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 18:49    Titel: Re: Prüfungsordnung Antworten mit Zitat

Gastx hat folgendes geschrieben::

Und wie prüfen Sie, ob der Schüler auf der Toilette mitgebrachte Unterlagen liest oder mit dem Handy Auskünfte einholt? Eine Durchsuchung dürfte wohl kaum möglich sein.


Unsere Prüfungsordnung schreibt vor, dass der betreffende Schüler bis zum Vorraum begleitet werden muss, da die Prüfungen am selben Tag in mehreren Räumen stattfinden. Was der Schüler im Toilettenraum macht, kann natürlich kein Mensch wissen - ich vermute mal, die meisten gehen einfach nur austreten.
Jedenfalls lässt es mit Sicherheit jede deutsche Prüfungsordnung zu, dass die Teilnehmer austreten gehen dürfen.

MfG Amanda
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