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Verfasst am: 18.01.06, 08:53 Titel: Zugewinn für die Zukunft
Hallo,
beide Partner leben getrennt und möchten den Steuerlichen Vorteil der Ehe nicht verlieren, aber im Gegenseitigem Einverständniss von heute an auf alle Ansprüche notariell verzichten, zB Zugewinngemeinschaft für die Zukunft, Rentenansprüche etc. Geht das?
Hallo,
man kann zu jedem Zeitpunkt der Ehe einen Ehevertrag aufsetzen, in dem Zugewinn, Unterhalt etc. geregelt sind.
Die gemeinsame steuerliche Veranlagung ist jedoch nur für die Jahre möglich, in denen man auch wirklich zusammen lebt, alles andere ist Steuerbetrug.
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