Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.01.06, 15:12 Titel: BETRUG ? Was kann man tun ??
A und B sind seit 3 Monaten geschieden.
B wurde zu Unterhaltszahlungen gegen A verpflichtet, jedoch nur zur Hälfte der beanspruchten Beträge, weil die Schuldfrage bearbeitet wurde.
Nun erfärt B von einem befreundeten Versicherungsvertreter, dass A während der Trennungszeit wegen einem Unfall aus seiner Versicherungspolice eine Summe von 70, oder 80 Tausend Euro erhalten hat.Diese Summe wurde nie erwähnt und wird wie immer "schon verbraucht sein ".
Hat B die Möglichkeit über ihren Anwalt das Gericht aufzufordern, die Unfallsumme zu überprüfen, oder fehlen dem Anwlt Beweise,um tätig zu werden? Muss der Richter überzeugt werden, um den Fall nochmals aufzurollen ?
Der Versicherungsvertreter möchte anonüm bleiben, Datenschutz.
Was kann B tun. Muss sie dies einfach hinnehmen ?
Vielen Dank ML.
Meines Erachtens müsste man differenzieren.
Ist eine Versicherungsleistung z.B. für körperliche Schäden gezahlt worden, würde ich das nicht mit Einkommen vergleichen, da dieses keinen Zugewinn ist
Anders aber, wenn eine Versicherungsleistung z.B. für ein hochwertiges Fahrzeug, das während der Ehe angeschafft wurde gezahlt wurde. Dann wäre meiner Meinung nach, durch den Wegfall des Wertes ( und Verbrauch der Leistung) der Zugewinn gemindert und der andere hätte auch einen Anspruch auf die Hälfte der Leistung.
Wenn aber dem Geschädigten z.B. ein Fahrzeug überlassen bzw. zugesprochen wurde, dann war dieser Wert in der Zugewinnberechnung enthalten und dem anderen würde von der Versicherungsleistung nichts mehr zustehen.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung!
Gruß
Ina _________________ Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
Meines Erachtens hat er das Gericht und seine geschiedene Partnerin betrogen.
Bei der PKH verschwieg er die hohe Summe von 80 TD Euro, bei senem Unterhaltsverlangen ebenso.
Kann man bei dieser hohen Summe so tolerant sein, wie Du der Meinung bist ?
Würdest Du sie ihm schenken und auch noch für ihn Unterhalt zahlen ??????
Das Geld hat in soweit nix mit dem Unterhalt zu tun, dass man das nur angeben muss, wenn da Zinsen wachsen.
Die Zinsen sind Einkommen, die angegeben werden müssen.
Ansonsten kommt es drauf an, für was er denn das Geld bekommen hat.
Sieht mir eher nach Schmerzensgeld aus als für Leitungen für ein Schrottauto.
Solch hohe Summen werden ja selten ausbezahlt.
Gruss
Melly _________________ Melly
Wie oben erwähnt, aus meiner Sicht kann man diese Frage nicht allgemeingültig beantworten.
Wenn die Summe z.B. für eine körperliche Schädigung gezahlt wurde, die einen Umbau der Wohnung/Haus sowie des KFZ etc. erforderlich macht, ist das m.E anders zu sehen als bei einem Schadensausgleich für materielle Werte.
Bei einer schweren körperlichen Schädigung ist die Zahlung z.B. auch ein Ausgleich für die entstehenden zusätzlichen Kosten und diese können in einigen Fällen erheblich höher sein als die gezahlte Versicherungssumme. Zumal durch eine solche Schädigung dann ggf. auch eine Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung entstanden sein könnte wodurch dann der Schaden noch erhöht wurde. Das kann man m.E. nicht als Zugewinn bewerten.
Mein Tip:
Deinem Scheidungsanwalt bzw. einem Anwalt deines Vertrauens die konkrete Sachlage schildern und einen rechtsgültigen Rat einholen.
Gruß
Ina _________________ Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.