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ich habe folgende Frage:
Muß die Rechtschutzversicherung bei geltendmachung von Unterlassungsansprüchen,
die Kosten übernehmen ?
Bsp. verbreiten von Unwahrheiten in der Öffentlichkeit, um einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Wenn dagegen vorgegangen wird, muß dies die Rechtschutzversicherung bezahlen.
Muß die Rechtschutzversicherung bei geltendmachung von Unterlassungsansprüchen,die Kosten übernehmen ?
Nur mal eins zum klarstellen: Die Rechtsschutzersicherung ist kein Freifahrtsschein. Die RS überprüft zunächst ob der Rechtsstreit eine Aussicht auf Erfolg hat. Ist es vielleicht sogar reine Willkür jemanden vor Gericht zu zerren, wird jede RS ablehnen. Wie es in diesem konkreten Fall also aussieht, lässt sich hier gar nicht beantworten. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
im übrigen sind fälle, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.b. beleidigung), ausgeschlossen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 20.01.06, 14:53 Titel:
talla hat folgendes geschrieben::
im übrigen sind fälle, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.b. beleidigung), ausgeschlossen.
ok, mit dieser Antwort kann ich schon mehr anfangen, verstehen tue ich es trotzdem nicht ganz.
Beispiel: Ich schalte eine Anzeige in einer Tageszeitung, in dieser behaupte ich unsere Bundeskanzlerin ist eine ........ also absolute Beleidigung.
Die Bundeskanzlerin hat nun eine Rechtschutzversicherung, muß nun diese die Kosten übernehmen wenn gegen solche Schmierereien vorgegangen werden soll ?
Muß die Rechtschutzversicherung bei geltendmachung von Unterlassungsansprüchen,die Kosten übernehmen ?
Nur mal eins zum klarstellen: Die Rechtsschutzersicherung ist kein Freifahrtsschein. Die RS überprüft zunächst ob der Rechtsstreit eine Aussicht auf Erfolg hat. Ist es vielleicht sogar reine Willkür jemanden vor Gericht zu zerren, wird jede RS ablehnen. Wie es in diesem konkreten Fall also aussieht, lässt sich hier gar nicht beantworten.
ich dachte prüfen ob Aussicht auf Erfolg besteht macht der Anwalt ?
Wieso lässt sich die Frage nicht beantworten, sind Unterlassungsansprüche beinhaltet, ja oder nein. hier greift das Persönlichkeitsrecht, ist dies ausgeschlossen ?
Ich frage mich nur, was für einen Wert kann eine RS für mich haben, wenn ich zunächst seitenweise die Ausschlüsse in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen muß ?
Beispiel: Ich schalte eine Anzeige in einer Tageszeitung, in dieser behaupte ich unsere Bundeskanzlerin ist eine ........ also absolute Beleidigung.
Die Bundeskanzlerin hat nun eine Rechtschutzversicherung, muß nun diese die Kosten übernehmen wenn gegen solche Schmierereien vorgegangen werden soll ?
ähm, die RSV desjenigen, der die anzeige schaltet, wird den fall nicht übernehmen, wenn es denn eine beleidigung darstellt und in die kategorie: "kann-nur-vorsätzlich-begangen-werden" fällt.
das hat nichst damit zu tun, dass eine RSV dem betroffenen der beleidigung versicherungschutz bieten wird, um das eigene recht durchzusetzen (der betroffene der beleidigung hat ja nichts, und schon gar nichts vorsätzliches getan) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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