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muß Rechtschutz Kosten übernehmen ?

 
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 19:17    Titel: muß Rechtschutz Kosten übernehmen ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ich habe folgende Frage:
Muß die Rechtschutzversicherung bei geltendmachung von Unterlassungsansprüchen,
die Kosten übernehmen ?

Bsp. verbreiten von Unwahrheiten in der Öffentlichkeit, um einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Wenn dagegen vorgegangen wird, muß dies die Rechtschutzversicherung bezahlen.
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macgyverjoel
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

lies die Versicherungsbedingungen Deiner Rechtsschutzversicherung, da steht´s drin.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 20:36    Titel: Re: muß Rechtschutz Kosten übernehmen ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
Muß die Rechtschutzversicherung bei geltendmachung von Unterlassungsansprüchen,die Kosten übernehmen ?


Nur mal eins zum klarstellen: Die Rechtsschutzersicherung ist kein Freifahrtsschein. Die RS überprüft zunächst ob der Rechtsstreit eine Aussicht auf Erfolg hat. Ist es vielleicht sogar reine Willkür jemanden vor Gericht zu zerren, wird jede RS ablehnen. Wie es in diesem konkreten Fall also aussieht, lässt sich hier gar nicht beantworten.
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

im übrigen sind fälle, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.b. beleidigung), ausgeschlossen.
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

macgyverjoel hat folgendes geschrieben::
lies die Versicherungsbedingungen Deiner Rechtsschutzversicherung, da steht´s drin.


na das ist ja mal ne intelligente Antwort, klar irgendwo steht immer alles, das heisst jedoch nicht daß ich es auch verstehe.
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
im übrigen sind fälle, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.b. beleidigung), ausgeschlossen.


ok, mit dieser Antwort kann ich schon mehr anfangen, verstehen tue ich es trotzdem nicht ganz.

Beispiel: Ich schalte eine Anzeige in einer Tageszeitung, in dieser behaupte ich unsere Bundeskanzlerin ist eine ........ also absolute Beleidigung.

Die Bundeskanzlerin hat nun eine Rechtschutzversicherung, muß nun diese die Kosten übernehmen wenn gegen solche Schmierereien vorgegangen werden soll ?
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 15:01    Titel: Re: muß Rechtschutz Kosten übernehmen ? Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Muß die Rechtschutzversicherung bei geltendmachung von Unterlassungsansprüchen,die Kosten übernehmen ?


Nur mal eins zum klarstellen: Die Rechtsschutzersicherung ist kein Freifahrtsschein. Die RS überprüft zunächst ob der Rechtsstreit eine Aussicht auf Erfolg hat. Ist es vielleicht sogar reine Willkür jemanden vor Gericht zu zerren, wird jede RS ablehnen. Wie es in diesem konkreten Fall also aussieht, lässt sich hier gar nicht beantworten.


ich dachte prüfen ob Aussicht auf Erfolg besteht macht der Anwalt ?
Wieso lässt sich die Frage nicht beantworten, sind Unterlassungsansprüche beinhaltet, ja oder nein. hier greift das Persönlichkeitsrecht, ist dies ausgeschlossen ?

Ich frage mich nur, was für einen Wert kann eine RS für mich haben, wenn ich zunächst seitenweise die Ausschlüsse in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen muß ?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::


Beispiel: Ich schalte eine Anzeige in einer Tageszeitung, in dieser behaupte ich unsere Bundeskanzlerin ist eine ........ also absolute Beleidigung.

Die Bundeskanzlerin hat nun eine Rechtschutzversicherung, muß nun diese die Kosten übernehmen wenn gegen solche Schmierereien vorgegangen werden soll ?



ähm, die RSV desjenigen, der die anzeige schaltet, wird den fall nicht übernehmen, wenn es denn eine beleidigung darstellt und in die kategorie: "kann-nur-vorsätzlich-begangen-werden" fällt.

das hat nichst damit zu tun, dass eine RSV dem betroffenen der beleidigung versicherungschutz bieten wird, um das eigene recht durchzusetzen (der betroffene der beleidigung hat ja nichts, und schon gar nichts vorsätzliches getan)
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