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recht.de :: Thema anzeigen - Hinterziehungszinsen trotz Einstellung Strafverfahrens?
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Hinterziehungszinsen trotz Einstellung Strafverfahrens?

 
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lampentier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 19:20    Titel: Hinterziehungszinsen trotz Einstellung Strafverfahrens? Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat ein Strafverfahren, das jedoch gegen Auflage von Bezahlung von 400,-- € eingestellt wird. Ebenso wird A neu veranlagt und muß 1.000 € an Steuern nachbezahlen. In dem Betrag sind bereits 100,-- € Zinsen enthalten. Nun möchte das Finanzamt zu den normalen Zinsen noch Hinterziehungszinsen geltend machen. Wie sind diese anzusetzen und kann A diese mit der Begründung ablehnen, das Strafverfahren sei eingestellt und er hätte mit der Bezahlung der Auflage von 400,-- € dies schon abgegolten? Oder hat die eine mit der anderen Sache nichts zu tun?

Vielen Dank !!!
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sh. Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 235 AO Nr. 1.2, 1.3
zu finden hier:

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_3792/DE/1420.html
http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BMF/r0?p=%2FSites%2Fbmf%2FDE%2FService%2FDownloads%2FAbt_I%2FMonatsbericht&u=http%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2Flang_de%2FDE%2FService%2FDownloads%2FAbt__I%2FMonatsbericht%2F14313__0%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf


Mfg vom

showbee
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